Neubau Angerbrücke (BW08) Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-BW08-ING
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Angerbrücke (BW08)
Das neu zu errichtende Brückenbauwerk liegt nordöstlich der Fußgängerzone und soll die sächsische Saale (Gewässer 1. Ordnung) in Hof/Saale in der bisherigen Bestandstrasse überqueren und verbindet somit die Fabrikvorstadt mit dem Zentrum.
Die neue Brücke soll analog der alten Brücke als Straßenbrücke mit zwei Fahrtrichtungen mit beidseitiger kombinierter Geh- und Radwegführung errichtet werden. Das Brückenbau-werk soll für Verkehrslasten nach DIN EN 1991-2:2010-12 und NA:2012-08 in Verbindung mit ARS 22/2012 bemessen werden.
Aus wasserwirtschaftlichen Gründen soll das neue Brückenbauwerk als Einfeldbrücke ent-stehen. In Bezug auf den Hochwasserschutz wird eine uneingestaute Brücke favorisiert. Die vorhandenen Bestandshöhen der angrenzenden Verkehrsanlagen können in einem geringfügigen Maße, wegen den angrenzenden bestehenden Gebäudebereichen, angeho-ben werden. In der Anlage 02 ist ein Bestandsplan mit den ehemals vorhandenen Widerla-gern und alter Gesamtstützweite mit Angabe der Hochwasserabflussmenge HQ100 und HQExtrem vorhanden.
Aufgrund noch eventuell geänderter Nutzungsanforderungen des öffentlichen Raumes, ist am westlichen Ufer bezüglich der Optimierung des Saaleradwegs (siehe Anlage 02) mit Unterquerung des neu zu errichtenden Brückenbauwerks, eine Stützweitenerhöhung im Gegenzug zum alten Brückenbauwerk bis ca. 45 m Gesamtstützweite erforderlich.
Für die Errichtung des neuen Brückenbauwerks soll eine Vollsperrung der östlichen Straße Mittlerer Anger kommend von der Straße Fabrikzeile und der westlichen Straße Mittlerer Anger bis Höhe der Straße Mühldamm durchgeführt werden. Auf der westlichen Uferseite ist der Saaleradweg vorhanden, dieser soll in der Bauphase zur Nutzung uneingeschränkt nutzbar sein.
Hof, Mittlerer Anger
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 §41 - §44 Leistungsphasen 1 - 9, laut Anlage 12.1, inklusive besonderer Leistungen.
Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 §49 - §52 Leistungsphasen 2 - 6, laut Anlage 14.1, inklusive besonderer Leistungen
Ingenieurbauwerke
•Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4, inklusive der besonderen Leistungen
•Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7, inklusive der besonderen Leistungen
•Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9, inklusive der besonderen Leistungen
Tragwerksplanung
•Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4, inklusive der besonderen Leistungen
•Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 6, inklusive der besonderen Leistungen
•Stufe 3: besonderen Leistungen der Leistungsphase 8
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen
1 – 4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuellem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Auswahlkriterien siehe Vergabeunterlagen.
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 §41 - §44 Leistungsphasen 1 - 9, laut Anlage 12.1, inklusive besonderer Leistungen.
Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 §49 - §52 Leistungsphasen 2 - 6, laut Anlage 14.1, inklusive besonderer Leistungen
Ingenieurbauwerke
•Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4, inklusive der besonderen Leistungen
•Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7, inklusive der besonderen Leistungen
•Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9, inklusive der besonderen Leistungen
Tragwerksplanung
•Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4, inklusive der besonderen Leistungen
•Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 6, inklusive der besonderen Leistungen
•Stufe 3: besonderen Leistungen der Leistungsphase 8
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen
1 – 4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Laufzeit des Vertrags II.2.7) beinhaltet 4 Jahre Gewährleistung/Lph. 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III.2.1).
1. Eignungskriterium: Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers:
Nachweis: Eigenerklärung oder EEE, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2. Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis: Eigenerklärung,
EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Kopie der Versicherungspolice,
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
3. Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019/2020/2021):
Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht),
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
0. Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB in den letzten 5 Jahren,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach§ 124 GWB in den letzten 3 Jahren,
— ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte,
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2.
— Deckungssumme je Schaden mind. 2,0 Mio. EUR Personenschäden,
— Deckungssumme je Schaden mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
Zu 3.
Im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (netto) (außer bei
Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den
Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
1. Eignungskriterium: Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Planungsleistungen für einer Brücke in Stahlverbundbauweise, Leistungsphasen 2-4; Nachweis Eigenerklärung,
2. Eignungskriterium: Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Planungsleistungen für Neubau eines Brückenbauwerkes, Leistungsphasen 5-7; Nachweis Eigenerklärung,
3. Eignungskriterium: Referenz 3 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Planungsleistungen für Neubau eines Brückenbauwerkes , Leistungsphase 8; Nachweis Eigenerklärung,
4. Eignungskriterium: Referenz 4 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanungen Tragwerksplanung,
Tragwerksplanung wurde für einen Neubau eines Brückenbauwerkes., Leistungsphasen 2-4;
Nachweis Eigenerklärung,
5. Eignungskriterium: Referenz 5 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanungen Tragwerksplanung,
Tragwerksplanung wurde für einen Neubau eines Brückenbauwerkes, Leistungsphasen 5-6;
Nachweis Eigenerklärung,
Zu 1)
a) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 und Anlage 12, HOAI , in den Leistungsphasen 2 – 4
b) Zeitraum der Referenz: Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 4 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz: Die erbrachte Planungsleistung wurden für einen Neubau einer Brücke in Stahlverbundbauweise erbracht.
d) Umfang der Referenz: Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1,0 Mio € netto.
e) Honorarzone: Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
f) Art der Referenz: Das geplante Brückenbauwerk weist eine freie Stützweite von mindestens 30 m auf.
g) Art der Referenz:Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 2)
a) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 und Anlage 12, HOAI , in den Leistungsphasen 5 – 7
b) Zeitraum der Referenz: Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz: Die erbrachte Planungsleistung wurde für einen Neubau eines Brückenbauwerkes erbracht.
d) Umfang der Referenz: Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1,0 Mio € netto.
e) Honorarzone: Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
f) Art der Referenz: Das geplante Brückenbauwerk weist eine freie Stützweite von mindestens 30 m auf.
g) Art der Referenz:Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 3)
a) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 und Anlage 12, HOAI , in der Leistungsphase 8
b) Zeitraum der Referenz: Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2016 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens zu mindestens 50 % abgeschlossen.
c) Art der Referenz: Die erbrachte Planungsleistung wurde für einen Neubau eines Brückenbauwerkes erbracht.
d) Umfang der Referenz: Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1,0 Mio € netto.
e) Honorarzone: Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
f) Art der Referenz: Das geplante Brückenbauwerk weist eine freie Stützweite von mindestens 30 m auf.
g) Art der Referenz:Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 4)
a) Tragwerksplanung: Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen Tragwerksplanung gem. § 51 und Anlage 14, HOAI , in den Leistungsphasen 2 - 4.
b) Zeitraum der Referenz: Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 4 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz: Die Leistungen der Tragwerksplanung wurde für einen Neubau eines Brückenbauwerkes erbracht.
d) Umfang der Referenz: Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,85 Mio € netto.
e) Honorarzone: Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
f) Art der Referenz: Das geplante Brückenbauwerk weist eine freie Stützweite von mindestens 30 m auf.
g) Art der Referenz:Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 5)
a) Tragwerksplanung: Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen Tragwerksplanung gem. § 51 und Anlage 14, HOAI , in den Leistungsphasen 5 - 6.
b) Zeitraum der Referenz: Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 6 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz: Die Leistungen der Tragwerksplanung wurde für einen Neubau eines Brückenbauwerkes erbracht.
d) Umfang der Referenz: Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,85 Mio € netto.
e) Honorarzone: Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
f) Art der Referenz: Das geplante Brückenbauwerk weist eine freie Stützweite von mindestens 30 m auf.
g) Art der Referenz:Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch: a) Natürliche Personen, die als
„Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ in der Ingenieurkammer, sowie in der Liste der bauvorlageberechtigter
Ingenieure eingetragen sind und über die Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweis verfügen, oder b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags
nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7