Wärme- und Kältespeicher DistrictLAB - PR303676-3530-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR303676-3530-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wärme- und Kältespeicher DistrictLAB - PR303676-3530-W
PR303676-3530-W
Wärme- und Kältespeicher DistrictLAB
Fraunhofer IEE Joseph-Beuys-Straße 834117 Kasse
Die Fortschreibung der Planung, Auslegung und Konstruktion des Leistungsumfangs erfolgen durch den AN auf Grundlage dieser Spezifikation, der durch den AG zur Verfügung gestellten Unterlagen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Anlagenstruktur sowie der baulichen Gegebenheiten am Aufstellungsort.
Zu gewährleisten ist eine ordnungsgemäße Aufstellung und ein einwandfreier Betrieb des Liefer- und Leistungsumfanges. Sind Änderungen oder Ergänzungen über den in dieser Spezifikation beschriebenen Umfang hinaus notwendig, so sind diese mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch vor Auftragsvergabe, explizit zu benennen und zu beschreiben.
Die dem Leistungsverzeichnis angefügten Zeichnungen sind keine verbindlichen Konstruktionszeichnungen und dienen lediglich zur Information. Der AN hat die beigestellten Zeichnungen auf Richtigkeit zu prüfen. Ggf. notwendige Anpassungen sind in Abstimmung mit dem AG und nach dessen schriftlicher Freigabe durch den AN durchzuführen.
Die Verantwortung für die sach- und fachgerechte Auslegung und Konstruktion des Lieferumfangs liegt beim AN.
Die Abwicklung dieses Projekts (Besprechungen, Unterlagen, Korrespondenz, Dokumentation, etc.) erfolgt in deutscher Sprache.
Während der Projektabwicklung sind, wenn nicht an anderer Stelle beschrieben die folgenden Unterlagen vom Auftragnehmer zu erstellen bzw. "wenn dem LV als Anlage beigefügt" laufend zu ergänzen bzw. anzupassen.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1860ce57701-3e17acd941342ae5
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1860ce57701-3e17acd941342ae5
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1860ce57701-3e17acd941342ae5
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de