Labor-Informations- und Management-System (LIMS) für eine Biobank Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Labor-Informations- und Management-System (LIMS) für eine Biobank
Der DZD e.V. ist ein nationaler Verbund, der Experten auf dem Gebiet der Diabetesforschung bündelt. Um dem Fortschritt im Bereich der 'Omics-Analysen' und dem Fokus auf die individualisierte Medizin gerecht zu werden, baut das DZD eine nationale Biobank auf, in der Bioproben von Studienteilnehmern der DZD klinischen Studien gelagert und verwaltet werden und die DZD-Wissenschaftlern Proben für ihre Forschung zur Verfügung stellt.
Hierfür ist die Einrichtung eines Labor-Informations-Management-Systems (LIMS) zur Probenverwaltung erforderlich, mit welchem Bioprobendaten aus allen DZD-Standorten trotz unterschiedlicher lokaler IT -Infrastrukturen zentral verknüpft und verwaltet werden können. Dies ist unerlässlich für eine lückenlose IT¬ basierte Dokumentation zur Qualitätssicherung der Proben von der Probennahme, über den Transport und Lagerung bis zur Aushändigung an DZD Wissenschaftler. Ein weiteres langfristiges Ziel ist zudem die Zusammenführung von Datensätzen derselben Person mittels 'Record Linkage'.
Das Projekt umfasst den Neuaufbau eines zentralen DZD LIMS für die DZD Biobank. Kernaufgaben der Biobank sind die Qualitätssicherung der gesammelten Proben und assoziierter Daten, als auch deren Verfügbarmachung für Forschungsvorhaben.
Die Probenlagerung erfolgt in der Helmholtz Munich Biobank, welche den Lagerbestand mit der Software CentraXX (Kairos GmbH) verwaltet.
Durch den Ausbau der Biobankaktivitäten am DZD sollen zukünftig Bioproben zentral gesammelt und verwaltet werden. Hierdurch steigt die Komplexität der Biobankprozesse und Datenerfassung, sodass ein LIMS als digitale, zentralisierte Lösung zwingend notwendig wird.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
1 LIMS-Software inkl. Projektmanagement & Implementierung, Schulung sowie Wartung & Service
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 13.12.2022,
14.12.2022 und 15.12.2022. Bitte merken Sie sich diese Termine vor!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Labor-Informations- und Management-System (LIMS) für eine Biobank
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlags-entscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.