Neugestaltung Schlossufer-Kampfmittelräumung Suicardusstraße Nord (BA 1)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aschaffenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Schlossufer-Kampfmittelräumung Suicardusstraße Nord (BA 1)
Kampfmittelsondierung und -beräumung im Zusammenhang mit dem Rückbau bestehender Verkehrsflächen und Herstellung neuer Leitungen,
Straßen- und Freianlagen mit Neubepflanzung.
Es ist aktive Flächensondierung (TDEM, Georadar) sowie baubegleitende und punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung vorgesehen.
Innenstadt Aschaffenburg
Kampfmittelsondierung und -beräumung im Zusammenhang mit dem Rückbau bestehender Befestigungen und Leitungsbau sowie Herstellung
von Verkehrsflächen mit Neupflanzung von Bäumen
Die hierfür vorgesehenen Kampfmittelbeseitigungsarbeiten umfassen:
-Oberflächensondierung im aktiven Verfahren
-baubegleitende Kampfmittelräumung
-punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung
Die Kampfmittelräumarbeiten finden teilweise baubegleitend statt, so dass sich Verzögerungen im Bauablauf auch auf die Laufzeit des
Vertrages für die Kampfmittelräumung auswirken können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=261898
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.aschaffenburg.de