Erweiterung und Umbau Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim - Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ush.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b64f0
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Umbau Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim - Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim plant eine Erweiterung mit 12 Klassen (ca. 2.600 qm BGF) und Umbau von 5 bestehenden Klassen zu Fachräumen des Carl-Orff-Gymnasiums in Unterschleißheim sowie die Erneuerung der Freianlagen (ca. 7.500 qm) und Sportflächen (ca. 2.500 qm). Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 10 Mio. € brutto (KG 300-500) ausgegangen. Der Erweiterungsbau soll ggf. nachhaltig in Holz- oder Holz-Hybrid-Bauweise errichtet werden. Auftragsgegenständlich ist auch der Abbruch und Rückbau der Bestandsfreianlagen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Carl-Orff-Gymnasium, Münchner Ring 6, 85716 Unterschleißheim
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim plant eine Erweiterung mit 12 Klassen (ca. 2.600 qm BGF) und Umbau von 5 bestehenden Klassen zu Fachräumen des Carl-Orff-Gymnasiums in Unterschleißheim sowie die Erneuerung der Freianlagen (ca. 7.500 qm) und Sportflächen (ca. 2.500 qm). Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 10 Mio. € brutto (KG 300-500) ausgegangen. Der Erweiterungsbau soll ggf. nachhaltig in Holz- oder Holz-Hybrid-Bauweise errichtet werden. Auftragsgegenständlich ist auch der Abbruch und Rückbau der Bestandsfreianlagen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Siehe Vertragsentwurf
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung und Umbau Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim - Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Die vorstehende Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" als "Wert ohne MwSt." entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld als Pflichtfeld definiert ist. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV hat diese Angabe im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).