Bauhauptleistung + BE
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hollfeld
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 96142
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauhauptleistung + BE
Der Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld beabsichtigt wegen beengter Verhältnisse ein neues MINT-Gebäude zu errichten.
Die Gesamtschule Hollfeld gewinnt dadurch zeitgemäße und technisch modernisierte Fachräume für die Naturwissenschaften
und kann dadurch auch eine Doppelbelegung der Klassenräume, auf Grund der stetig steigenden Schülerzahlen, kompensieren.
Der Neubau soll durch einen Übergang im 1. OG mit dem bestehenden Schulgebäude verbunden werden.
Hollfeld
Erweiterte Rohbauarbeiten mit Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Grundleitungen, Drainage, Mauerarbeiten, Betonarbeiten und Blitzschutzarbeiten für den Bau eines MINT-Gebäudes. Es handelt sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach. Die Grundfläche beträgt ca. 1250 m² und hat die Außenabmessungen von ca. 42 m x 30 m. Die Höhe des Gebäudes beträgt ca. 8,60 m. Innen ergibt sich eine lichte Raumhöhe je Geschoss von ca. 3,00 m. Neben den verschiedenen Klassenräumen beherbergt das Gebäude Hausanschlussräume, einen Aufzug und die erforderlichen Sanitär- und Technikbereiche.
Baustelleneinrichtung einschl. Baustrom, Bauwasser, Kran, Vermessungsleistungen, versch. Container, Baubeleuchtung
Flächenvorbereitung ca. 1400 m² / Bodenbewegungen ca. 1600 m³ / Wasserhaltung 1 St. / Fundamentarbeiten ca. 600 m³ / Bodenplatte d=30cm ca. 1250m² / Sichtbeton-Innen- und Außenwände ca. 1800 m² / Ortbeton Unterzüge, Überzüge und Attika / Ortbetondecken ca. 1150m² inkl. Nebenleistungen wie Durchführungen, Kernbohrungen und Schlitze / Mauerarbeiten KS mit Öffnungen, Stürzen, Abdichtungen usw. ca. 370 m² / Betonarbeiten mit Nebenleistungen Schalung, Bewehrung, Blitzschutz usw. / Abwasserrohre ca. 300 m / Trinkwasserleitung ca. 30m /
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab. Ferner sind Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation zu machen (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nimmt der Bieter/Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der 'Verpflichtungserklärung' (Formblatt 236) abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärung ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen):
- Eigenerklärung über Ausführung vergleichbarer Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) in den letzten 5 Jahren
- Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.