Rahmenvereinbarungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen für Behörden des Geschäftsbereichs des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere auch für die EU-Zahlstelle Referenznummer der Bekanntmachung: 2022H3000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen für Behörden des Geschäftsbereichs des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere auch für die EU-Zahlstelle
Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wird eine Vielzahl von komplexen Anwendungen verwendet, die teils durch eigenes Personal entwickelt und gepflegt werden und teils durch externe Dienstleister.
Gesteuert werden die Projekte dabei sowohl vom StMELF in München als auch von nachgeordneten Behörden, z.B. der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in Landshut.
Oft geht es dabei um die Abwicklung von Fördermaßnahmen, aber auch um die Unterstützung sonstiger hoheitlicher Aufgaben, wie etwa der Durchführung des Grundstücksverkehrsgesetzes. Dabei müssen viele Anwendungen auch über die gesamte Nutzungsdauer an die sich ändernden gesetzlichen Bedingungen angepasst werden.
Die Anwendungsentwicklung erfolgt in Java und es werden Web- und Batchanwendungen entwickelt sowie Web Services. Da die Anwendungen oft langfristig eingesetzt und gepflegt werden müssen, wird eine möglichst einheitliche Architektur angestrebt und dafür wurde eine Referenzarchitektur namens „Racy10“ entwickelt, die auf den offenen Standards Apache Wicket, Spring und Java Persistence API basiert.
Das für die Entwicklung zuständige Referat P5 des StMELF sowie das Sachgebiet IuK4 der FüAk sind Teil der EU-Zahlstelle des Freistaates Bayern und nach der EU-Verordnung Nr. 885/2006 ist für die Informationssysteme der Zahlstelle die Zertifizierung der IT-Sicherheit gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in jeweils aktueller Fassung verpflichtend.
Es geht hauptsächlich um die Erstellung und Pflege von Modulen der Java-Portalanwendung iBALIS und gesucht werden Leistungserbringer, die alle im Rahmen der Entwicklung von Anwendungen anfallenden Tätigkeiten abdecken können, d.h. von der Einrichtung der Entwicklungs- und Buildinfrastruktur über das Design und die Implementierung bis hin zum Test.
Die Leistungserbringung soll sowohl im Rahmen von EVB-IT Dienstleistungsverträgen (Lose 1-7) als auch im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (Lose 8 und 9) erfolgen.
Dienstleistung am Standort München
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Los 1 umfasst geschätzt 65.000 Arbeitsstunden auf 4 Jahre am Standort München.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort München
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich um geschätzt 55.000 Stunden auf 4 Jahre am Standort München.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort München
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich um geschätzt 50.000 Stunden in 4 Jahren am Standort München.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort München
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Los 4 umfasst geschätzt 40.000 Arbeitsstunden auf 4 Jahre am Standort München
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort Landshut
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich geschätzt um 35000 Stunden am Standort Landshut für 4 Jahre.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort Landshut
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich um eine geschätzte Menge von 35000 Stunden auf 4 Jahre für den Standort Landshut.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Dienstleistung am Standort Landshut
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich um geschätzt 35000 Stunden auf 4 Jahre am Standort Landshut.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Arbeitnehmerüberlassung am Standort München
Benötigt werden Arbeitnehmer im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich um geschätzt 210.000 Stunden auf 4 Jahre am Standort München.
Vergütungssanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe § 14 Abs. 8-10 Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung)
Arbeitnehmerüberlassung am Standort Landshut
Benötigt werden Arbeitnehmer im Bereich der Entwicklung von Java-Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA).
Es handelt sich geschätzt um 105.000 Stunden für 4 Jahre am Standort Landshut.
Vergütungssanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe § 14 Abs. 8-10 Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung am Standort München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung am Standort München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung am Standort München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung am Standort München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68166
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung am Standort Landshut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung am Standort Landshut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung am Standort Landshut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitnehmerüberlassung am Standort München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünebürg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitnehmerüberlassung am Standort Landshut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragswertschätzung i.H.v. 33.264.000,00 € netto bezieht sich auf das Gesamtprojekt (Lose Dienstleistung und Lose Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftraggeber wird versuchen, die Leistungen gleichmäßig aus den Teilen der Dienstleistung und der Arbeitnehmerüberlassung abzurufen, sofern entsprechend qualifiziertes Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung angeboten wird.
Bei den Losen 1-7 handelt es sich jeweils um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV).
Bei den Losen 8 und 9 handelt es sich jeweils um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs. 4 VgV).
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren für die Lose 8 und 9 nur in Betracht kommt, wenn die Bietergemeinschaft selbst über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG) verfügt. Andernfalls ist die Teilnahme einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren für die Lose 8 und 9 unzulässig (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG (Verbot der Kettenüberlassung)). Soweit unter III.1.2 und 1.3 auf die Bietergemeinschaft Bezug genommen wird, gilt dies nur in Bezug auf die Lose 1 bis 7. Für die Lose 8 und 9 gilt dies nur dann, wenn die Bietergemeinschaft selbst über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 Abs. und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen.
Die Bieter haben weiter folgende Erklärungen einzureichen:
Schutzerklärung bzgl. Scientology
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union