Bestandsräumung im Seuchenfall - Geflügel Referenznummer der Bekanntmachung: 2023NAG000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bestandsräumung im Seuchenfall - Geflügel
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel ein Vertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die materiellen, technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügelbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 1. November 2018 in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet werden.
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel ein Vertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die materiellen, technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügelbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 1. November 2018 in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet werden.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um neun Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein ausgearbeitetes Konzept in deutscher Sprache vorzulegen, dem klar und nachvollziehbar zu entnehmen ist, dass der Bieter die aufgeführten Punkte der Leistungsanforderung (spätestens mit Beginn der Vertragslaufzeit am 01.04.2023) vollumfänglich erfüllt. Einzelne Punkte sind mittels ausgefüllter und unterschriebener Erklärungen (siehe Ausschreibungsunterlagen) und ggf. über entsprechend beizufügende Nachweise zu belegen, insbesondere zu Betäubungs- und Tötungsmethoden, Reinigung und Dekontamination, sowie Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]