LED-Leuchten Referenznummer der Bekanntmachung: T50o024023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
LED-Leuchten
Das Baureferat-Tiefbau, die Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik der Landeshauptstadt München beabsichtigt die Lieferung von ca. 830 Stck technischen LED-Leuchten und Einsätze für den Einbau in Unterführungen zu vergeben für den Zeitraum ab Erteilung des Auftrages bis einschließlich 31.12.2023
Norka spezifische LED Leuchten und Einsätze
München
- ca. 530 LED Leuchten Typ "Norka" für Unterführungen
Lightronics spezifische LED Leuchten und Einsätze
München
- ca. 300 LED Leuchten Typ "Lightronics" für Unterführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239669
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239669
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239669
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.