Schreinerarbeiten und Innentürarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3-1-mw-23-021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau i.Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schreinerarbeiten und Innentürarbeiten
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Schreinerarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau. Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schuetzenstraße erschlossen. An der Suedseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle.
Das Tragwerk und die Außenwände der Sporthalle werden in Holzbauweise errichtet.
Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik und wird in Massivbauweise errichtet. Die Schreinerarbeiten betreffen Innentüre, Fensterlaibung, - Wand und Treppenverkleidungen, Erstellung diversen Ausstattungsgegenstände und WC- Trennwände.
83229 Aschau i. Chiemgau
Das Tragwerk und die Außenwände der Sporthalle werden in Holzbauweise errichtet.
Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik und wird in Massivbauweise errichtet. Die Schreinerarbeiten betreffen Innentüre, Fensterlaibung, - Wand und Treppenverkleidungen, Erstellung diversen Ausstattungsgegenstände und WC- Trennwände.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister, Handelsregister, Handwerkskammer)
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr
zu III.1.2.1) Vorliegende Versicherung für
Personenschäden in Höhe von mindestens 3000000 €, für
sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300000 €
zu III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr € 280000 €
III.1.3.1) 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten 3 Geschäftsjahren stammen und jeweils die Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers aufführen.
III.1.3.2) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
zu III. 1.3.1) Beschreibung der Referenzen (Ausführungsmerkmale): Schreiner-/Innentürarbeiten und Mindestauftragswert netto: € 200000 €
zu III. 1.3.2) Mindestbeschäftigtenzahl: 5
Der AG kann jederzeit Nachweise darüber verlangen, dass die zur Anwendung
vorgesehenen Baustoffe und die angewandten Verfahren den Normen und/oder den
geforderten Qualitäten entsprechen. Die Nachweise sind zu erbringen durch:
- Prüfzeugnisse amtl. oder anerkannter Prüfinstitute
- bauaufsichtliche Zulassungen
- Gutachterliche Stellungnahmen anerkannter Güteprüfstellen
- Rechnerische oder vergleichbare Nachweise
- Grenz-, Ausfallmuster, Werkanalysen
- Güteüberwachung nach Bestimmungen o. Zulassungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in 5 / 5
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]