Tram Münchner Norden, Objektplanung Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung: Um-/Neubau MSE-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CNI-230127-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram Münchner Norden, Objektplanung Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung: Um-/Neubau MSE-Anlagen
Objektplanung Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung: Um-/Neubau MSE-Anlagen
Tram Münchner Norden
Das Projekt der Tram-Neubaustrecke "Tram Münchner" Norden gliedert sich räumlich in zwei Planfeststellungsabschnitte:
- Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA1): Schwabing Nord bis Kieferngarten
- Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA2): Neufreimann (Bayernkaserne) bis Am Hart
Die gegenständliche Leistung umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI und Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für betroffene Kanäle, Schächte und Bauwerke der Münchner Stadtentwässerung (MSE), die im Zuge des Projekts "Tram Münchner Norden" neu hergestellt bzw. umgebaut werden müssen. Grundlage zur Bestimmung der betroffenen MSE-Anlagen ist das Bauwerksverzeichnis des Objektplaners Verkehrsanlagen.
Die Planung erfolgt zunächst für die Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2) und Entwurfsplanung (Lph. 3) gemäß HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahme den Auftragnehmer mit weiteren Leistungen zu beauftragen.
Die Gesamtstrecke wird in das Objekt 1 (Planfeststellungsabschnitt 1) und Objekt 2 (Planfeststellungsabschnitt 2) gegliedert.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungen der Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2) und Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI und Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahme den Auftragnehmer mit weiteren Leistungen zu beauftragen.
Die Leistungsstufe 2 umfasst optional die Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6). Die Leistungsstufe 3 umfasst optional die Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 7), Bauoberleitung (Lph. 8) und Objektbetreuung (Lph. 9) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI und Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(2) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
(4) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(5) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1
(6) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Sonstige Schäden; die jeweiligen Deckungssummen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; ersatzweise kann eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die angegebenen Summen angepasst werden können;
(1) Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Art des Referenzobjekts mit Angaben zur Art der Maßnahme (Neubau, Umbau), zur vertraglichen Bindung, zum Ausführungsort, zu dessen Funktion und Nutzung, zu wesentlichen Leistungskennwerten der technischen Anlagen (Streckenlänge); zu Baukosten (netto)
Besondere Anforderungen hinsichtlich Abstimmung und Integration der Beiträge anderer Fachplaner und Spartenträger.
Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zu bearbeiteten Leistungsbereichen jeweils mit Honorarzone; zu abgerechneter Honorarsumme (netto); zu erbrachten Leistungsphasen; zu abgerechneter Honorarsumme (netto)
Es werden auch Referenzen gewertet, die nicht alle Leistungsphasen bzw. nur einzelne Leistungsphasen abdecken.
Leistungszeitraum mit Angaben zur Dauer der Planungsphase, Bauausführung bzw. Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme des Projekts.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
- Neubau eines Hauptkanals min. DN 250 im städtischen Umfeld mit Leitungslänge min. 100m
- Neubau zugehöriger Bauwerke zum Betreiben des Hauptkanals (z.B. Seiteneinstieg zum Kanal)
- min. 1 Referenz zur Objektplanung Ingenieurbauwerke von Anlagen der Abwasserentsorgung
und min. 1 Referenz zur Tragwerksplanung (alle Mindestanforderungen können auch in
einer Referenz nachgewiesen werden)
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke München GmbH, Einkauf Bau- und Ingenieurleistungen, Emmy-Noether-Straße 2, D-80992 München
Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und Ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise erfolgt nicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).