IHK Mitglieder-Magazin Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-13
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ihk-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
IHK Mitglieder-Magazin
Die "WiM - Wirtschaft in Mittelfranken" ist das Mitglieder-Magazin der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken. Sie richtet sich an alle Mitgliedsunternehmen der IHK in Mittelfranken. Die WiM erscheint mit sechs Ausgaben pro Jahr und alle zwei Monate. Die Auflage beträgt rund 120.000 Exemplare. Die Zustellung erfolgt direkt an alle Mitgliedsunternehmen der IHK. Anzeigenvertrieb, Druck und Verteilung der WiM soll durch einen Generalunternehmer erfolgen. Dafür zahlt die IHK als Herausgeberin eine Vergütung pro Ausgabe an den Dienstleister. Mit der Ausschreibung wird ein geeigneter Auftragnehmer gesucht. Die erste Ausgabe auf Basis dieser Ausschreibung soll im Januar 2024 erscheinen.
IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27 90403 Nürnberg
Beschafft werden soll das Mitglieder-Magazin "WiM" der IHK Nürnberg für Mittelfranken mit einer Auflage von rund 120.000 Stück. Es soll sechs mal pro Jahr erscheinen.
Der Vertrag ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar, erstmalig zum 31. Dezember 2025. Der Vertrag verlängert sich über den 31. Dezember 2027 hinaus jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Qualität der Referenzen
Höhe der Jahresumsätze
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 - Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Auftrag ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des §
103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z.B. "Öffentlicher Auftraggeber", "Öffentlicher Auftrag" oder "Offenes Verfahren"), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine
klagbaren Rechte herleiten.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYCYYZ0
Ort: X
Land: Deutschland