Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kommunalbit.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt
Ziel der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten über Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten gegen monatliches Entgelt. Die Nutzungsdauer der Geräte ist ebenfalls auf maximal 48 Monaten festzulegen und endet in jedem Fall – auch bei Abrufen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung – mit Ende der Rahmenvereinbarung.
Die zu erbringende Leistung beinhaltet neben der Lieferung der Geräte auch die Lieferung von Verbrauchsmaterial auf Anforderung durch den Standort sowie die Erbringung von Service- und Supportleistungen zur Beibehaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft.
Der Auftraggeber beabsichtigt, auch Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen über diese Rahmenvereinbarung aufzunehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2023.
Fürth, Erlangen, Schwabach
Folgende Hauptleistungen werden vom Auftragnehmer aus dieser Ausschreibung erwartet:
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu Lieferung und Bereitstellung von Druck- und Multifunktionsgeräten nebst Zubehör und Garantieleistungen sowie zugehöriger Betriebslogistik,
- Rollout der Druck- und Multifunktionsgeräte an der Verwendungsstelle,
- Garantie-, Instandhaltungs- und Wartungsleistungen mit Vor-Ort Service über die Nutzungsdauer der Geräte von 48 Monaten mit definierten Reaktionszeiten,
- Bereitstellung der Betriebslogistik und verbrauchsabhängigen Komponenten (Toner, Wartungskits, Belichtereinheiten etc.) über die Nutzungsdauer der Geräte von 48 Monaten,
- Einweisung der Administratoren und Endbenutzer,
- Abholung der Geräte und BSI konforme Datenlöschung nach Nutzungszeitende,
- Lieferung einer zentralen Flotten-Managementsoftware.
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen sind in den Verfahrensunterlagen dargestellt.
Optionale Zusatzleistungen sind:
- Ergänzende Ausstattungsvarianten der Druck- und Multifunktionsgeräte,
- Optionale Verlängerung der Nutzungsdauer aller Geräte einmalig um 3 oder 6
Monate,
- Umzüge,
- vertrauliches Drucken,
Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 5) ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen dem Angebot beizulegen.
- A2.1 Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr).
- A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.500.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelvertrages vorgelegt wird
- A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Nachzuweisen ist eine Eigenkapitalquote von mindestens 5%.
- A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Nachzuweisen ist eine mindestens „mittlere Bonität“.
- A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.500.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelvertrages vorgelegt wird
- A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Nachzuweisen ist eine Eigenkapitalquote von mindestens 5%.
- A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Nachzuweisen ist eine mindestens „mittlere Bonität“.
- A4.1 Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
- A4.2 Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012 oder DIN EN ISO 9001:2015.
- A4.3 Nachweis von mindestens zwei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe zur Lieferung, und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern innerhalb der vergangenen drei Jahre. Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 4) vollständig mit allen geforderten Angaben je Referenzprojekt gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung:
- Realisierung für Behörden/Verwaltungen/Unternehmen vergleichbarer Größenordnung
- Vergleichbare Vertragslaufzeit
- Gleiche oder ähnliche Projektvolumen-Größenordnung (Investitionsvolumen),
- Vergleichbarer Dienstleistungsumfang (Rollout, Inbetriebnahme, Betriebsbegleitung, Service und Betriebslogistik)
- A4.1 Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
- A4.2 Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012 oder DIN EN ISO 9001:2015.
- A4.3 Nachweis von mindestens zwei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe zur Lieferung, und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern innerhalb der vergangenen drei Jahre. Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 4) vollständig mit allen geforderten Angaben je Referenzprojekt gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung:
- Realisierung für Behörden/Verwaltungen/Unternehmen vergleichbarer Größenordnung
- Vergleichbare Vertragslaufzeit
- Gleiche oder ähnliche Projektvolumen-Größenordnung (Investitionsvolumen),
- Vergleichbarer Dienstleistungsumfang (Rollout, Inbetriebnahme, Betriebsbegleitung, Service und Betriebslogistik)
Abschnitt IV: Verfahren
90763 Fürth
durch den Auftraggeber, ohne Dritte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.