Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gymnasium Marktoberdorf Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gymnasium Marktoberdorf
Rahmenvereinbarung zur Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gymnasium Marktoberdorf
Unterhalts- und Grundreinigung (UR+GR)
87616 Marktoberdorf
vgl. Leistungsbeschreibung und Reinigungsvertrag UR+GR
Zweimalige Verlängerungsoption um ein weiteres Schuljahr.
Glasreinigung (GLR)
87616 Marktoberdorf
vgl. Leistungsbeschreibung und Reinigungsvertrag GLR
Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung
mit Angebotsabgabe erklärt der Angebotsersteller oder bei Bewerber- / Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter für die beteiligten Unternehmen Folgendes : • Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. • Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. • Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. • Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. • Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. • Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. • Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 A EntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Eigenerklärung RUS
Eigenerklärung russische Unternehmen mit Angebots- / Teilnahmeantragsabgabe erklärt der Angebotsersteller, bei Bewerber- / Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter Folgendes : 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden , auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden , beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
Los 1:
Mindestsummen Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Schadensart und Deckungssummen in Euro je Schadensfall:
- Personenschäden: 5.000.000,00 €
- Sach- und Umweltschäden: 3.000.000,00 €
- Vermögensschäden: 1.000.000,00 €
- Allmählichkeitsschäden: 2.000.000,00 €
- Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: 2.000.000,00 €
- Schlüsselverlust (inkl. Transpondern u. Chipkarten): 500.000,00 €
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir eine entsprechende Versicherung bereits habe/n bzw. dass ich/wir eine solche Versicherung
mindestens mit den oben genannten Summen spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlages abschließen werde/n. Die
gültige Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch den entsprechenden Versicherer wird spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn
der Reinigungsdienstleistungen in Kopie dem Auftraggeber übersendet.
Ich/ wir versichern, dass eine entsprechende Versicherung mind. in den o.g. Deckungssummen während der gesamten
Vertragslaufzeit bestehen wird.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Los 2:
Mindestsummen Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Schadensart und Deckungssummen in Euro je Schadensfall:
- Personenschäden: 5.000.000,00 €
- Sach- und Umweltschäden: 2.000.000,00 €
- Vermögensschäden: 1.000.000,00 €
- Allmählichkeitsschäden: 2.000.000,00 €
- Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: 1.000.000,00 €
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir eine entsprechende Versicherung bereits habe/n bzw. dass ich/wir eine solche Versicherung
mindestens mit den oben genannten Summen spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlages abschließen werde/n. Die
gültige Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch den entsprechenden Versicherer wird spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn
der Reinigungsdienstleistungen in Kopie dem Auftraggeber übersendet.
Ich/ wir versichern, dass eine entsprechende Versicherung mind. in den o.g. Deckungssummen während der gesamten
Vertragslaufzeit bestehen wird.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Losübergreifend:
- Eigenerklärung
- Eigenerklärung RUS
- Struktur Bieter
- Angaben zur Einholung Auskunft aus dem Gewerbezentral- und Wettbewerbsregister
- Erklärung Mitarbeitervergütung AEntG
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Eigenerklärung Als Unterauftragnehmer für erkläre ich für mein Unternehmen Folgendes : • Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. • Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. • Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. • Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. • Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. • Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. • Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 A EntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte in einem gesonderten Dokument, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Ort, Datum Unterschrift
siehe "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien" unter Ziffer III.1.2
Los 1:
a) Referenzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens eine/n Leistung/Reinigungsvertrag in
Schulgebäuden und Bildungseinrichtungen (bspw. Fachhochschulen, Universitäten, Berufsakademien) erbracht habe/n, die mit
der zu vergebenden Leistung:
- in Komplexität der Objektstruktur (mind. Turnhalle/Sportraum, Sanitärräume, Fachklassenräume, Klassen- und Lehrerzimmer,
Aufenthaltsräume),
- der zu beachtenden Vorschriften für Hygiene, Arbeitsschutz und Sicherheit usw.,
- der Reinigungsfläche (mindestens 70% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche),
- den Auftragsvolumen
vergleichbar sind.
Darüber hinaus werden als vergleichbar auch angesehen: Krankenhäuser, Gemeinschaftseinrichtungen z. B. Seniorenheim;
betreutes Wohnen und Asylunterkünfte. Soweit die Reinigungsfläche ebenfalls mindestens 70% der ausgeschriebenen
Jahresreinigungsfläche entspricht.
Nach Aufforderung lege ich/legen wir mindestens eine entsprechende Referenz (Bezeichnung/Beschreibung der Leistung und
Angabe des Auftraggebers unter Nennung eines Ansprechpartners des Referenzgebers) vor.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Ja":
Nach Aufforderung zur Einreichung der zugesicherten Referenzen führen fehlende, bzw. unvollständige Angaben oder nicht
vergleichbare Referenzen grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Eine Beantwortung mit "Nein" führt NICHT automatisch zum Ausschluss vom Verfahren.
Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen
und darzustellen, warum die technische und berufliche Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist.
Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hoch.
Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten
Darstellung vornehmen.
b) Mitarbeiteranzahl (personelle Eignung) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Hiermit bestätigen wir/ich das wir in Summe über eine personelle Ausstattung - Stichtag Angebotsabgabe - von mind. 8
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) - bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ - ohne Einrechnung der Auszubildenden verfügen.
Nach Aufforderung lege/n ich/wir eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach:
- fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit,
- fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit,
- geringfügig Beschäftigte
vor.
Hinweis:
Zur Berechnung der VZÄ können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit oder geringfügig Beschäftigten - jeweils mit
dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil - herangezogen werden.
Bei einer Beantwortung mit "Ja":
Nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste führen fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare
Angaben grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei einer Beantwortung mit "Nein":
Sollten die personelle Ausstattung weniger als 8 VZÄ mit Stichtag Angebotsabgabe betragen, führt dies NICHT automatisch zum
Ausschluss vom Verfahren.
Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen
und darzustellen, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist.
Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hoch.
Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten
Darstellung vornehmen.
Los 2:
a) Referenzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens zwei Leistungen erbracht habe/n, die mit der zu
vergebenden Leistung:
- der Reinigungsfläche (mindestens 70% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche),
- den Auftragsvolumen
vergleichbar sind.
Nach Aufforderung lege ich/legen wir mindestens zwei entsprechende Referenzen (Bezeichnung/Beschreibung der Leistung und
Angabe des Auftraggebers unter Nennung eines Ansprechpartners des Referenzgebers) vor.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Ja":
Nach Aufforderung zur Einreichung der zugesicherten Referenzen führen fehlende, bzw. unvollständige Angaben oder nicht
vergleichbare Referenzen grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Eine Beantwortung mit "Nein" führt NICHT automatisch zum Ausschluss vom Verfahren.
Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen
und darzustellen, warum die technische und berufliche Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist.
Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hoch.
Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten
Darstellung vornehmen.
b) Mitarbeiteranzahl (personelle Eignung) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Hiermit bestätigen wir/ ich das wir in Summe über eine personelle Ausstattung - Stichtag Angebotsabgabe - von mind. 3
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) - bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ - ohne Einrechnung der Auszubildenden verfügen.
Nach Aufforderung lege ich/ legen wir eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach:
- fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit,
- fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit,
- geringfügig Beschäftigte
vor.
Hinweis:
Zur Berechnung der VZÄ können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit oder geringfügig Beschäftigten - jeweils mit
dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil - herangezogen werden.
Bei einer Beantwortung mit "Ja":
Nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste führen fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare
Angaben grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei einer Beantwortung mit "Nein":
Sollten die personelle Ausstattung weniger als 3 VZÄ mit Stichtag Angebotsabgabe betragen, führt dies NICHT automatisch zum
Ausschluss vom Verfahren.
Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen
und darzustellen, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist.
Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hoch.
Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten
Darstellung vornehmen.
Losübergreifend:
- Scientology-Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
siehe "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien" unter Ziffer III.1.3
Scientology-Schutzerklärung
Schutzerklärung 1. Erklärung zum Vergabeverfahren Der Bewerber / Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung Der Bewerber / Bieter versichert, 2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; 2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 2.3. Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. 3. Hinweis nach Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Zur Erfüllung der Informationspflicht wird auf die folgende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung verwiesen.
Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44): Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt: 1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge. 2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. 3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden. 5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Mindestlohntarifvertrag/Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk und die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Masernschutzgesetz, Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) und Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG); sowie:
Bei Angebotsabgabe müssen folgende Unterlagen (Erklärungen, Nachweise usw.) mit eingereicht werden (vgl. auch Dokument einzureichende Unterlagen):
— Geheimhaltungsvereinbarung
— Darstellung der Struktur des Bieters
— Angaben zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister
— Eigenerklärung
— Eigenerklärung RUS
— Erklärung Mitarbeiterverguetung AEntG
— Scientology-Schutzerklärung
— Bestätigung Verarbeitung personenbezogene Daten durch AG
— Verschwiegenheitserklärung Mitarbeiter
— Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern
— Reinigungsvertrag UR und GR
— Reinigungsvertrag GLR
— Leistungsbeschreibung GR
— Leistungsbeschreibung UR
— Leistungsbeschreibung GLR
— Nachweis bzw. Verzichtserklärung Ortsbesichtigung (unter Verwendung des Formulars „Teil 2“ der Ergänzende Bewerbungsbedingungen Ortsbesichtigung)
— vom Bieter auszufüllenden Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen (vgl. auch III. 1.2 und 1.3)
— Kalkulationsdatei UR und GR (Los 1) bzw. Kalkulationsdatei GLR (Los 2)
sowie ggf.:
— Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
— ggf. weitere notwendige Erklärungen für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder verbundene Unternehmen gem. Ziffer 3 ff. der Datei „Bewerbungsbedingungen EU“
— ggf. Nachweis über die Geltung eines verminderten Umsatzsteuersatzes oder andere Vergünstigungen
— ggf. Anlagen zu den Zuschlagskriterien "Qualitätssicherung UR" und "Umsetzung UR"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Ablauf dieser Rahmenvereinbarung, voraussichtlich 2026/2027
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Ort: Ansbach
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