Grundschule Hepberg - Heizungsinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 211.00.9408-404
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hepberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Hepberg - Heizungsinstallationsarbeiten
3 St. Luft-/Wasser-Wärmepumpen ca. 30 kW
2 St. Gas-Brennwertkessel ca. 200 kW
ca. 400 lfdm schwarzes Stahlrohr DN 15 - DN 100 mit Schweißverbindung
ca. 2.000 m2 Fußbodenheizung mit Kunststoffrohr naßverlegt
ca. 150 St. Muffen- und Flanschenarmaturen DN 15 - DN 100
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau einer Grundschule in Betonfertigteilbauweise
Das LV umfasst folgende Massen:
3 St. Luft-/Wasser-Wärmepumpen ca. 30 kW
2 St. Gas-Brennwertkessel ca. 200 kW
ca. 400 lfdm schwarzes Stahlrohr DN 15 - DN 100 mit Schweißverbindung
ca. 2.000 m2 Fußbodenheizung mit Kunststoffrohr naßverlegt
ca. 150 St. Muffen- und Flanschenarmaturen DN 15 - DN 100
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.