DIE_LETTB_BvA Referenznummer der Bekanntmachung: DIE_LETTB_BvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diedorf
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86420
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markt-diedorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
DIE_LETTB_BvA
Vergabe von Planungsleistungen LOS_1 / Ingenieurbau LPH 5 - 9 gem. § 43 HOAI, LOS_2 / Tragwerksplanung LPH 2 - 6, Ingenieurtechnische Kontrolle LPH 8 gem. § 51 HOAI und LOS 3 Geotechnik, gemäß Anlage 1, Ziff. 1.3 HOAI
LOS_1 / INGENIEURBAU
Markt Diedorf Lindenstraße 5 86420 Diedorf
Der Lettenbach ist ein Gewässer III. Ordnung. Im Planungsbereich liegt der Lettenbach in der Ausbau- und Unterhaltungspflicht der Marktgemeinde Diedorf. Vorhabensträger für das Ausbauvorhaben ist die Marktgemeinde Diedorf.
Der Markt Diedorf hat auf der Basis seines Hochwasserschutzkonzeptes die zweistufige Umsetzung der Hochwasserrückhaltebecken Lettenbach I und Lettenbach II beschlossen. Als erster Schritt wurde im Jahr 2006 die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Oberlauf des Lettenbachs realisiert. Die Maßnahme trug die Bezeichnung "Hochwasserschutzkonzept Lettenbach, Errichtung des Dammbauwerkes 1(...)". Fortfolgend wird diese Maßnahmen mit HRB Lettenbach I bezeichnet. Im Bescheid zur Planfeststellung vom 18.12.2003 für das Hochwasserrückhaltebecken Lettenbach I ist unter Ziff. 2.9 die Umsetzung weiterer Maßnahmen (Dammbauwerk 2 und Objektschutz) zwingend erforderlich.
Derzeit wird die Planung des zweiten Hochwasserrückhaltebeckens mit der Bezeichnung HRB Lettenbach II, welches im Hochwasserschutzkonzept dem Dammbauwerk 2 entspricht, erstellt. Die Planung befindet sich in LPH 4. Gegenstand der Planung ist ausschließlich das Hochwasserrückhaltebecken Lettenbach II. Der zwingend umzusetzende Objektschutz ist nicht Bestandteil dieses Vorhabens.
Ziel ist nunmehr die Konkretisierung der vorliegenden Planung in die Ausführungsplanung und baulichen Umsetzung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 5, daran anschließend optional und vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die LPH 6 - 9. Mit den Leistungen der LPH 5 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
LOS_2 / TRAGWERKSPLANUNG
Markt Diedorf Lindenstraße 5 86420 Diedorf
Der Lettenbach ist ein Gewässer III. Ordnung. Im Planungsbereich liegt der Lettenbach in der Ausbau- und Unterhaltungspflicht der Marktgemeinde Diedorf. Vorhabensträger für das Ausbauvorhaben ist die Marktgemeinde Diedorf.
Der Markt Diedorf hat auf der Basis seines Hochwasserschutzkonzeptes die zweistufige Umsetzung der Hochwasserrückhaltebecken Lettenbach I und Lettenbach II beschlossen. Als erster Schritt wurde im Jahr 2006 die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Oberlauf des Lettenbachs realisiert. Die Maßnahme trug die Bezeichnung "Hochwasserschutzkonzept Lettenbach, Errichtung des Dammbauwerkes 1(...)". Fortfolgend wird diese Maßnahmen mit HRB Lettenbach I bezeichnet.
Im Bescheid zur Planfeststellung vom 18.12.2003 für das Hochwasserrückhaltebecken Lettenbach I ist unter Ziff. 2.9 die Umsetzung weiterer Maßnahmen (Dammbauwerk 2 und Objektschutz) zwingend erforderlich.
Derzeit wird die Planung des zweiten Hochwasserrückhaltebeckens mit der Bezeichnung HRB Lettenbach II, welches im Hochwasserschutzkonzept dem Dammbauwerk 2 entspricht, erstellt. Die Planung befindet sich in LPH 4. Gegenstand der Planung ist ausschließlich das Hochwasserrückhaltebecken Lettenbach II. Der zwingend umzusetzende Objektschutz ist nicht Bestandteil dieses Vorhabens.
Ziel ist nunmehr die Konkretisierung der vorliegenden Planung in die
Ausführungsplanung und baulichen Umsetzung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 2 bis LPH 5, daran anschließend optional und vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die LPH 6 und die besonderen Leistungen der LPH 8. Mit den Leistungen der LPH 2 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
LOS_3 / GEOTECHNIK
Markt Diedorf Lindenstraße 5 86420 Diedorf
Der Markt Diedorf hat auf der Basis seines Hochwasserschutz-konzeptes die zweistufige Umsetzung der Hochwasserrückhalte-becken Lettenbach I und Lettenbach II beschlossen. Als erster Schritt wurde im Jahr 2006 die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Oberlauf des Lettenbachs realisiert. Die Maßnahme trug die Bezeichnung "Hochwasserschutzkonzept Lettenbach, Errichtung des Dammbauwerkes 1(...)". Fortfolgend wird diese Maßnahmen mit HRB Lettenbach I bezeichnet.
Im Bescheid zur Planfeststellung vom 18.12.2003 für das Hochwasserrückhaltebecken Lettenbach I ist unter Ziff. 2.9 die msetzung weiterer Maßnahmen (Dammbauwerk 2 und Objektschutz) zwingend erforderlich.
Gegenstand der Planung ist ausschließlich das Hochwasserrückhaltebecken Lettenbach II. Der zwingend umzusetzende Objektschutz ist nicht Bestandteil dieses Vorhabens.
Hierfür sind u.a. Planungs- und Überwachungsleistungen der Geotechnik erforderlich.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS_1 / INGENIEURBAU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.edr.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS_2 / Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.edr.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS_3 / GEOTECHNIK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Utting am Ammersee
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86919
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2697D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diedorf
Postleitzahl: 86420
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.markt-diedorf.de