Miet- und Wartungsvertrag von Multifunktionssystemen inkl. Software Referenznummer der Bekanntmachung: ESM-02-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://esmunich.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Miet- und Wartungsvertrag von Multifunktionssystemen inkl. Software
Die Europäische Schule München, mit zwei Standorten in München, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über Miete und technische Wartung von insgesamt 108 ausschließlich fabrikneuen Multifunktionssystemen inkl. Software in sechs Leistungsklassen mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Die Laufzeit des Vertrags über Miete und technische Wartung der Multifunktionssysteme beläuft sich auf 4 Jahre (48 Monate). Der Vertrag beginnt zum 01.09.2023
Schulstandort Neuperlach Elise- Aulinger-Straße 21 81739 München, Schulstandort Fasangarten Auguste-Kent-Platz 3 81549 München
Die Europäische Schule München, mit zwei Standorten in München, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über Miete und technische Wartung von ausschließlich fabrikneuen Multifunktionssystemen inkl. Software mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Die Laufzeit des Vertrags über Miete und technische Wartung der in Teil I Anlage 1 Leistungsverzeichnis - Technische Anforderungen benannten Multifunktionssysteme beläuft sich auf 4 Jahre (48 Monate). Der Vertrag beginnt zum 01.09.2023. Die Vertragsbedingungen für die Miete und die technische Wartung der genannten Multifunktionssysteme ist Teil III Mietvertrag i.V.m. Teil III Anlage 1 Vertrag über die technische Wartung zu entnehmen. Der Vertrag beinhaltet grundsätzliche die folgenden Anforderungen: - Lieferung von insgesamt 108, ausschließlich fabrikneuen Multifunktionssystemen mit entsprechend definierten Leistungsklassen (LK I bis LK VI):
o LK I - Farbe (Color) - Multifunktionssystem: 4 Systeme
o LK II - Schwarz / Weiß - Multifunktionssystem: 2 Systeme
o LK III - Farbe (Color) - Multifunktionssystem: 7 Systeme
o LK IV - Schwarz / Weiß - Multifunktionssystem: 2 Systeme
o LK V - Farbe (Color) - Multifunktionssystem: 4 Systeme
o LK VI: Schwarz / Weiß - Multifunktionssystem: 89 Systeme
- Das Druck- Kopiergeschwindigkeit pro Minute beträgt je Leistungsklasse mindestens:
o LK I: mind. 60 Seiten DIN A4 / mind. 30 Seiten DIN A3
o LK II: mind. 60 Seiten DIN A4 / mind. 30 Seiten DIN A3
o LK III: mind. 40 Seiten DIN A4 / mind. 20 Seiten DIN A3
o LK IV: mind. 40 Seiten DIN A4 / mind. 20 Seiten DIN A3
o LK V: mind. 30 Seiten DIN A4 o LK VI: mind. 30 Seiten DIN A4
- Alle Multifunktionssysteme müssen mit einem Kartenleser, für die eventuelle Anbindung an das Print Management, ausgestattet sein.
- Die Software für Flottenmanagement ist Bestandteil des Vertrages
- Die Software für Printmanagement ist Bestandteil des Vertrages
- Die technische Wartung ist Bestandteil des Vertrages
- Nachträgliche Änderungen bei IP Adressen sowie die Konfigurationen müssen vom Systemadministrator des Mieters / Auftraggebers eigenständig durchführbar sein oder bei Bedarf vom Vermieter / Auftragnehmer durchgeführt werden (diese Leistung ist Bestandteil des Angebotspreises für Multifunktionssysteme und kann nicht gesondert abgerechnet werden)
- Bereitstellung globaler Treiber (vom Hersteller zertifiziert) für die Anbindung als Netzwerkdrucker ( diese Leistung ist Bestandteil des Angebotspreises für Multifunktionssysteme und kann nicht gesondert abgerechnet werden)
- Printmanagement-Tools bzw. Tools für die Kostenkontrolle und vertrauliches Drucken / mobiles Drucken / Scannen zu Email-Ordner, müssen vom Vermieter / Auftragnehmer angeboten werden. Mit ihnen können regelmäßige Reports über die Auslastung der Geräte bis hin auf Anwenderebene generiert werden. Zudem lassen sich Nutzerkontingente festlegen, um zum Beispiel die Anzahl der gedruckten Farbseiten besser steuern zu können.
Druckaufträge werden dabei zwischenzeitlich auf einem Server (Server OS: Windows Server 2019 / 2022 (VMware vSphere-fähig)) gespeichert und erst nach einer Authentifizierung des Anwenders, zum Beispiel durch eine ID-Karte / PIN, ausgedruckt. Dadurch kann die installierte Geräteflotte jederzeit optimal den aktuellen Bedingungen angepasst werden, um eine möglichst hohe Effizienz zu erreichen (diese Leistung ist Bestandteil des Angebotspreises für Multifunktionssysteme und kann nicht gesondert abgerechnet werden).
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. AzA - Vergabeunterlagen, Ziff. C6). Zusätzlich gilt, dass im Rahmen der Ausschreibung der Zuschlag nur nach erfolgreicher Durchführung eines Funktions- und Integrationstests erfolgen kann.
Nach Abschluss der formalen und fachlichen Prüfung und Wertung, wird der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu einem Funktions- und Integrationstest aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Teil II Anlage 05, Ziff. 1:
1. Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Bedarf entsprechenden Nachweis beifügen.
2. Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Firmenstruktur und Geschäftsfeldern (entfällt bei Freiberuflern)
Gem. Teil II Anlage 05, Ziff. 2:
1. Angaben über die Umsätze (netto) der vergangenen 3 Jahre des Unternehmens:
a) insgesamt
b) für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Arbeiten
2. Angaben über die Anzahl der Kunden des Unternehmens in den vergangenen 3 Jahren
a) insgesamt
b) für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Arbeiten
3. Arbeiten über die Mitarbeiterzahlen des Unternehmens in den vergangenen 3 Jahren
a) insgesamt
b) für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Arbeiten
4. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsschutz
Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
zu 4.:
mit einer Mindestdeckung von
- jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden
- sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall bei doppelter Jahresgesamtleistung.
Gem. Teil II Anlage 05, Ziff. 3:
1. 3 Projektreferenzen über Leistungen, die mit der aktuell zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten drei Jahren (2020-2022)
2. Eigenerklärung zu
a) Sprachkenntnisse
b) Verfügbarkeit Techniker
c) Personaleinsatz
zu 1.:
Auftragswert mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) p.a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZ60VU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser/dieses in die Akte der beauftragten Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe (insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse), die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html