Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Inklusives Kinder- und Familienzentrum an der Grünwalder Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 524110_9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Inklusives Kinder- und Familienzentrum an der Grünwalder Straße
Unterhalts-, Grund und Glasreinigung im Inklusiven Kinder- und Familienzentrum an der Grünwalder Straße, Adalbert-Stifter-Straße 20, 87600 Kaufbeuren
Unterhaltsreinigung täglich 1.937,22 m2
Grundreinigungsfläche 1.961,32 m2
Glasreinigungsfläche 482,70 m2
Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung im Inklusiven Kinder- und Familienzentrum an der Grünwalder Straße, Adalbert-Stifter-Straße 20, 87600 Kaufbeuren
Unterhaltsreinigung täglich 1.937,22 m2
Grundreinigungsfläche 1.961,32 m2
Dieser Vertag tritt am 01.07.2023 für die Dauer eines Jahres in Kraft. Die Probezeit beträgt drei
Monate bei wöchentlicher Kündigung. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er
nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.
Glasreinigung
Glasreinigung im Inklusiven Kinder- und Familienzentrum an der Grünwalder Straße, Adalbert-Stifter-Straße 20, 87600 Kaufbeuren
Glasreinigungsfläche 482,70 m2
Dieser Vertag tritt am 01.07.2023 für die Dauer eines Jahres in Kraft. Die Probezeit beträgt drei
Monate bei wöchentlicher Kündigung. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er
nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
— Nachweis Sozialversicherung / Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
— FB 2493 / L 2493 / VI.17 (Erklärung Masernschutzgesetz),
— FB 127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die nachfolgende Bereiche mit den genannten Mindestsummen abdeckt:
- Personenschäden 2 Millionen EUR pauschal
- sonstige Schäden 1 Million EUR (Sach- u. Vermögensschäden)
- Obhut und Bearbeitungsschäden einschl. Schäden durch Abhandenkommen
anderer Sachen bis zu [Betrag gelöscht] EUR
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
"Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Referenzliste vergleichbarer Objekte mit bestehendem Vertragsverhältnis mit Größenangaben (zu reinigende Flächen, Anzahl dieser beschäftigten Mitarbeiter) Ansprechpartner und Telefon-Nr. beim Referenzkunden sind zu benennen.
— Personalentwicklung der letzten 3 Jahre, Qualifikation der Mitarbeiter,
— Sicherheitsblatt und Gebrauchsanleitung der Reinigungsmittel nach Auftragserteilung
— polizeiliches Führungszeugnis der Reinigungskräfte nach Auftragserteilung
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden."
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kaufbeuren, Zimmer-Nr. 209A, Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland