Entwicklung BayernCloud Schule - Design Referenznummer der Bekanntmachung: 2022AHE000010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung BayernCloud Schule - Design
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über IT-Dienstleistungen für das Webportal Bayerncloud Schule (ByCS).
Gegenstand dieser Vergabe sind Gestaltungsleistungen für das Programm ByCS und alle seine Komponenten: Dies umfasst u. a. die gestalterische Pflege bzw. Weiterentwicklung, die design-technische (Weiter-)Entwicklung bereits existierender ByCS-Angebote sowie künftiger ByCS-Angebote – auch im Sinne einer fortschreitenden Integration und Harmonisierung in den Bereichen User-Interfaces (UI) und User-Experience (UX) und Frontend-Software-Entwicklungsleistungen. Dieses Verfahren umfasst ferner die Erstellung weiterer Design-Produkte zur Bekanntmachung der ByCS im Kreis der Nutzenden.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss je einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los über IT-Dienstleistungen für das Webportal Bayerncloud Schule (ByCS).
Gegenstand sind Gestaltungsleistungen für das Programm ByCS und alle seine Komponenten: Dies umfasst u. a. die gestalterische Pflege bzw. Weiterentwicklung, die design-technische (Weiter-)Entwicklung bereits existierender ByCS-Angebote sowie künftiger ByCS-Angebote – auch im Sinne einer fortschreitenden Integration und Harmonisierung in den Bereichen User-Interfaces (UI) und User-Experience (UX) und Frontend-Software-Entwicklungsleistungen. Los 1 umfasst ferner die Erstellung weiterer Design-Produkte zur Bekanntmachung der ByCS im Kreis der Nutzenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des jährlichen Netto-Gesamtumsatz für die Kalenderjahre 2019 – 2021
Angabe des spezifischen Netto-Jahresumsatz im Bereich "Design-Leistungen und Software Frontend Entwicklung (Webanwendungen) für die Kalenderjahre 2019 – 2021
Mindestumsatz für den spezifischen Netto-Jahresumsatz [Betrag gelöscht] EUR netto / Jahr
Anzahl der verfügbaren Softwareentwickler für Web-Anwendungen
Abgabe von zwei Mitarbeiterprofilen eines Softwareentwicklers für Webanwendungen
Durchführung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzaufträgen für die Softwareentwicklung einer Webanwendung mit Responsive Design im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2022
Durchführung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzaufträgen für Native-App-Prototypen (UI/UX-Design) im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2022
Mindestens 2 Mitarbeiter für die Rolle Leistungskoordinator
Mindestens 2 Mitarbeiter für die Rolle UI-Designer
Mindestens 2 Mitarbeiter für die Rolle UX-Designer
Mindestens 3 Mitarbeiter für die Rolle Frontend Software Entwickler (Webanwendungen)
Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter
Scientology Schutzerklärung
Datenschutzvereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.