Ersatzteilbeschaffung für DFI 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-220818-007
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzteilbeschaffung für DFI 2.0
Lieferung von Schaltschränken, elektronischer Komponenten und Anzeiger-Gehäusen als Ersatzteillieferung für die Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (Bestandsanzeigen von mind. 500 Stück) der Stadtwerke München
Ersatzteile DFI-Anzeigen, Fertigung u. Lieferung von Schaltschränken
Fertigung und Lieferung von mind. 65 Stück Schaltschränken als Ersatzteillieferung für Bestandsanzeiger von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (kurz genannt DFI)
Folgende Komponenten sind Bestandteile des Los 1:
-Ortsfeste Niederspannungs-Schaltgerätekombination im Kunststoffschaltschrank Typ2
-Ortsfeste Niederspannungs-Schaltgerätekombination im Kunststoffschaltschrank Typ3
Die Fertigung und Lieferung der Komponenten erfolgt auf Basis von technischen Zeichnungen und Stücklisten des Auftragsnehmers.
Ersatzteile DFI-Anzeigen, Fertigung u. Lieferung von Schaltschränken
Fertigung und Lieferung von mind. 65 Stück Schaltschränken als Ersatzteillieferung für Bestandsanzeiger von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (kurz genannt DFI)
Folgende Komponenten sind Bestandteile des Los 1:
-Ortsfeste Niederspannungs-Schaltgerätekombination im Kunststoffschaltschrank Typ2
-Ortsfeste Niederspannungs-Schaltgerätekombination im Kunststoffschaltschrank Typ3
Die Fertigung und Lieferung der Komponenten erfolgt auf Basis von technischen Zeichnungen und Stücklisten des Auftragsnehmers.
Ersatzteile DFI-Anzeigen, Fertigung u. Lieferung von Schaltschränken
Fertigung und Lieferung von mind. 65 Stück Schaltschränken als Ersatzteillieferung für Bestandsanzeiger von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (kurz genannt DFI)
Folgende Komponenten sind Bestandteile des Los 1:
-Ortsfeste Niederspannungs-Schaltgerätekombination im Kunststoffschaltschrank Typ2
-Ortsfeste Niederspannungs-Schaltgerätekombination im Kunststoffschaltschrank Typ3
Die Fertigung und Lieferung der Komponenten erfolgt auf Basis von technischen Zeichnungen und Stücklisten des Auftragsnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzteile DFI-Anzeigen, Fertigung u. Lieferung von Schaltschränken
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzteile DFI-Anzeigen, Fertigung, Lieferung u. Montage von elektronischen Komponenten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzteile DFI-Anzeigen, Lieferung u. Montage von Gehäusen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-220818-007 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).