TNW_Stadt Nittenau - Errichtung Stützbauwerke - Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 199/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nittenau
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nittenau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadt Nittenau - Errichtung Stützbauwerke - Ingenieurleistungen
Die Stadt Nittenau beabsichtigt die Errichtung von Stützbauwerken.
.
Die Stadt Nittenau und die Gemeinde Reichenbach (VG Walderbach) beabsichtigen den Bau eines gemeinde- und landkreisübergreifenden Geh- und Radweges vom Nittenauer Ortsteil Muckenbach bis in die Ortsdurchfahrt Reichenbach auf einer Länge von ca. 4,094 Kilometern.
.
Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 und 6 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
.
Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 4 und 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt.
.
Darüber hinaus werden Beratungsleistungen in Form der planungsbegleitenden Vermessung (Ingenieurvermessung) nach Anlage 1.4 HOAI 2021 vergeben.
.
Hinweis: Die Leistungsphase 5 der beiden Leistungsbilder soll durch bauausführende Firmen erbracht werden.
Geh- und Radweg vom Nittenauer Ortsteil Muckenbach bis in die Ortsdurchfahrt Reichenbach Bau-km 0+629,545 bis 0+825 und 0+870 bis 1+006 93149 Nittenau Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Nittenau beabsichtigt die Errichtung von Stützbauwerken.
.
Die Stadt Nittenau und die Gemeinde Reichenbach (VG Walderbach) beabsichtigen den Bau eines gemeinde- und landkreisübergreifenden Geh- und Radweges vom Nittenauer Ortsteil Muckenbach bis in die Ortsdurchfahrt Reichenbach auf einer Länge von ca. 4,094 Kilometern.
.
Die vorgesehene Radwegtrasse verläuft in einem wechselnd breiten Korridor zwischen der Staatsstraße 2149 und dem Flusslauf des Regens, wobei u. a. eine Vielzahl von Belangen (Biotope, FFH-Gebiete, NSG, Überschwemmungsgebiete, Hanglagen) betroffen sind. Die Planungsunterlagen bzgl. des Radwegs liegen den Vergabeunterlagen bei.
.
In Teilbereichen (ca. 0+629,545 bis ca. 0+825 und 0+870 bis 1+006) sind aufgrund vorhandener Steilhänge und der Nähe zum Fluss Regen Stützbauwerke erforderlich. Als Stützbauwerk kommen nach ersten Überlegungen Gabionenwände, Winkelstützwände aus Betonfertigteilelementen oder Ortbetonbauweise in Betracht. Die Stadt Nittenau ist für weitere Vorschläge offen. Beide Gemeinden planen die Streckenabschnitte auf ihrem Gemeindegebiet eigenständig (Nittenau von Bau-km 0+00 bis ca. Bau-km 2+770).
.
Die Stadt Nittenau rechnet mit Baukosten i. H. v. ca. 1,4 Mio. EUR netto. Es sind Förderungen aus dem kommunalen Sonderbaulastprogramm vorgesehen.
.
Mit den Planungen ist unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen. Die Stadt Nittenau erwartet den Abschluss der Leistungsphase 4 bis spät. Ende Februar 2024. Die baureifen Förderunterlagen sind bis spätestens August 2024 einzureichen. Die Bauphase wurde für das Quartal I / II 2025 vorgesehen. Die Stadt Nittenau wünscht eine Fertigstellung bis 2026.
.
Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 und 6 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
.
Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 4 und 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt.
.
Darüber hinaus werden Beratungsleistungen in Form der planungsbegleitenden Vermessung (Ingenieurvermessung) nach Anlage 1.4 HOAI 2021 vergeben.
.
Hinweis: Die Leistungsphase 5 der beiden Leistungsbilder soll durch bauausführende Firmen erbracht werden.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
.
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen, Techniker/ -innen
30 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen, Techniker/ -innen
10 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen, Techniker/ - innen
.
Mindestkriterium: Der Bewerber muss (aktuell) über mindestens 2 Ingenieur/-innen verfügen.
.
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Stützbauwerke (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
.
Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
.
Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 20 Punkte: Stützbauwerke mit Schwierigkeitsgrad HZ III oder höher
- 10 Punkte: Stützbauwerke mit Schwierigkeitsgrad HZ II
.
Kriterium 2: Erfahrungen mit Bauwerken in Gewässernähe
- 10 Punkte: Erfahrungen vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden
.
Kriterium 3: Art der Durchführung
- 10 Punkte: Neubau
- 5 Punkte: Sanierung / Umbau
.
Kriterium 4: Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
.
Kriterium 5: Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht
- 10 Punkte: Erfahrungen mit Leistungen der Tragwerksplanung und ingenieurtechnischer Kontrolle
- 5 Punkte: Erfahrung mit den Leistungen der Tragwerksplanung
- 5 Punkte: Erfahrungen mit ingenieurtechnischer Kontrolle
- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden
.
Kriterium 6: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
.
Kriterium 7: Größenordnung (Projektkosten (KG 200-700) ca. 1,4 Mio. EUR netto
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) ab 1,0 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) zwischen / ab 0,5 Mio. EUR netto und 1,0 Mio. EUR netto
- 5 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) unter 0,5 Mio. EUR netto
.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
.
Stufe 1: IBW: Lph. 1 und 2, TWP: nur Lph. 2
Stufe 2: IBW: Lph. 3 und 4, TWP: Lph. 3 und 4
Stufe 3: IBW: Lph. 6 und 7, TWP: nur Lph. 6
Stufe 4: IBW: Lph. 8 und 9
.
Die Leistungsphase 5 der beiden Leistungsbilder ist durch bauausführende Firmen zu erbringen.
Planungszeitraum: unmittelbar nach Beauftragung
.
Abschluss Lph. 2: bis spät. Ende Okt. 2023
.
Abschluss Lph. 4: spätestens Ende Februar 2024, Einreichen der baureifen Förderunterlagen spätestens im August 2024
.
Abschluss Lph. 6: Quartal III / IV 2024
.
Abschluss Lph. 7: Quartal I / II 2025
.
Bauphase: Quartal I / II 2025
.
Fertigstellung: 2026
.
Mit den Vergabeunterlagen wird den Bewerbern die Vorplanung des Radweges zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
.
Eigenerklärungen über:
.
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Stützbauwerke (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
.
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Erfahrungen mit Bauwerken in Gewässernähe
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
- Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht
- Leistungsumfang (erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke - Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts (Projektkosten KG 200-700 ca. 1,4 Mio. EUR netto)
MINDESTKRITERIUM:
Der Bewerber muss (aktuell) über mindestens 2 Ingenieur/-innen verfügen.
.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
.
DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
.
Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY694K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.