Einsatzleitsystem 2020 („ELS 2020“) Referenznummer der Bekanntmachung: D5-2282-62-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geretsried
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 82538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sfsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatzleitsystem 2020 („ELS 2020“)
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, für die bayerischen nicht-polizeilichen Integrierten Leitstellen (ILS) und für die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G) neue Leitstellentechnik (Software und Hardware) zu beschaffen. Er wird dabei durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) vertreten, dieses durch die SFS-G.
Bayernweit
Beschaffung eines Einsatzleit- und Kommunikationssystems sowie der Komponenten der IuK, die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen, insbesondere:- Bereitstellung eines Einsatzleit- und Kommunikationssystems (Landeslizenz), bestehend aus den Kernkomponenten Kommunikationssystem und Einsatzleitsystem in den Leitstellen;- Bereitstellung eines Hardware- und Software-Systems gemäß der genannten Mengengerüste bzw. Ertüchtigung der vorhandenen Hardware in den Leitstellen gemäß der im Warenkatalog genannten Hardware- und Software-Komponenten unter der Rahmenvereinbarung Basisausstattung/Implementierung nach Einzelbeauftragung durch die Betreiber der Leitstellen;- Bereitstellung eines Hardware- und Software-Systems gemäß der genannten Mengengerüste und den im Warenkatalog genannten Hardware- und Software-Komponenten für ein Schulungssystem und ein Testsystem an der SFS-G;- Lieferung sowie Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme (Implementierung) der Gesamtsysteme in den Leitstellen gemäß dem Warenkatalog;- Bereitstellung eines Systemservices in den Leitstellen-- zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) und zur Anpassung der Konfigurationen,-- zum proaktiven Monitoring,-- zur Lieferung von verfügbaren Programmständen;- Durchführung von Schulungen an den Leitstellen;- Dokumentation der Gesamtsysteme in den Leitstellen;- Erbringung von Entwicklungsleistungen nach Einzelabruf der Betreiber der Leitstellen aus der Rahmenvereinbarung Lokale Erweiterungen (nicht Gegenstand der Landeslizenz).Betriebsleistungen in den Leitstellen sind nicht vom Leistungsumfang umfasst.Die Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen, insbesondere den Vertragsbedingungen und der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter den Ziffern II.1.7) ("Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)") und V.2.4) ("Angaben zum Wert des Auftrags/Loses") stützen sich auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).