Konzessionsvertrag Einrichtung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS Gebiet Passau
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / 98850303
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ils-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvertrag Einrichtung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS Gebiet Passau
Vergabe von Konzessionsleistungen über 10 Jahre für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS-Bereich Passau (Stadt Passau, Landkreis Passau, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Rottal-Inn)
Passau, Landkreis Passau, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Rottal-Inn
Vergabe einer Konzession über die Dauer von 10 Jahren für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS-Bereich Passau (Stadt Passau, Landkreis Passau, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Rottal-Inn), vorgesehener Vertragsbeginn: 01.10.2023; Umfang ca. 530 Übertragungseinheiten (ÜE) beim Teilnehmer
- Kriterium: Kriterium: 1. Angebotskosten für die Teilnehmeraufschaltung 80%. • Kriterium: 2. Kostenanteil (Konzessionsabgabe) an den Auftraggeber 20% / Gewichtung: 100% je Kriterium
Ergänzung zu II.2.5) Zu 1. Das niedrigste Angebot erhält max. 800 Punkte. Höhere Angebote erhalten einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum niedrigsten Angebot. Zu 2. Das höchste Angebot erhält max. 200 Punkte. Niedrigere Angebote erhalten einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum höchsten Angebot. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl aus der Addition erhält den Zuschlag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Konzessionsvertrag Einrichtung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS Gebiet Passau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der Online-Plattform über die Seite https:// plattform.aumass.de selbstständig zu beschaffen.
Unterlagen sind bis zum 04.08.2022 vollständig über die Vergabeplattform https://plattform.aumass.de herunterzuladen. Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind als Upload in Textform auf Vergabeplattform https://plattform.aumass.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich.
Das Vergabeverfahren wird als zweistufiges europaweites Verfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb) entsprechend der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) durchgeführt.
Die Auswahl des Bieters und dessen Beauftragung erfolgt in einem Verfahren, das an die Regelungen der VgV angelehnt ist, soweit für Einzelaspekte keine von diesen Regeln abweichenden Vorgaben festgelegt werden.
In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die vier am besten geeigneten Bewerber ermittelt, die am weiteren Verfahren beteiligt werden. Die Bewertung erfolgt über die ermittelte Punktzahl zum Teilnehmerwettbewerb.
Teilnahmewettbewerb
In der zweiten Stufe (Verhandlungsverfahren) werden die vier o. g. Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote können die vier am besten geeigneten Bieter zur Verhandlung über ihr Angebot eingeladen werden. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung zumindest teilweise auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will (Eignungsleihe nach § 47 VgV), haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung getrennt zu erklären.
Sollten aufgrund der Erstangebote nach Auffassung des Auftraggebers keine Verhandlungen erforderlich sein, behält sich der Auftraggeber vor, ohne eine Verhandlung das Bewertungs- und Zuschlagsverfahren für den Vertragsabschluss mit einem Konzessionsnehmer durchzuführen.
Im Falle der Verhandlung werden mit bis zu vier geeigneten Bewerbern die erforderlichen Klärungen zum Angebot und Vertrag durchgeführt.
In der Verhandlung können alle Teile des Vertrages einschließlich des Angebots, mit Ausnahme der Mindestbedingungen verhandelt werden. Mit Abschluss der Verhandlungen (ggf. mehrere Runden) werden die verbleibenden Bieter zum finalen Angebot aufgefordert.
Nach Eingang des finalen Angebotes, wird der Zuschlag nach den vorgegeben Zuschlagskriterien zum Angebotspreis erteilt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder zur Leistungsbeschreibung etc. sollen unverzüglich, spätestens bis zum 11.08.2022, erfolgen. Sie sind grundsätzlich in elektronischer Form über den Bereich
„Bieterkommunikation“ der Vergabeplattform zu stellen.
Die Antworten werden ebenfalls über die „Bieterkommunikation“ zur Verfügung gestellt. Hierüber werden registrierte Bewerber automatisiert benachrichtigt. Eine Registrierung auf der Plattform wird daher empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.bayern.de/ueber/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltenden gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.bayern.de/ueber/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html