München, Kapuzinerstraße 26, Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 123647-24
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Abschnitt II: Gegenstand
München, Kapuzinerstraße 26, Medientechnik
Medientechnik
Agentur für Arbeit München, Kapuzinerstraße 26, 80337 München
Die Medientechnik Agentur für Arbeit München
Bereich BIZ
Kapuzinerstraße 26
80337 München
soll modernisiert werden.
Dazu gehören Tagungs- und Beschallungssysteme, Einrichtungen zur Großbild-Projektion/Displayanzeige von Daten und Video in mindestens 8 Räumen/Bereichen sowie ein übergeordnetes Mediensteuerungssystem. Weiterhin soll ein Digital Signage System mit elektronischen Türschildern installiert werden.
Die Installationen erfordern ein hohes Maß an Integration an die bestehende innenarchitektonische Gestaltung und teils aufwändige mechanische Fertigung von Sondereinbauten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine
Vorlage einer Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, werden entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen angefordert.
Vorlage einer Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, werden entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen angefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH, Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als -unverzüglich- werden 7 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat. Es gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://bi-management.de