Spezialtiefbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2011HBA006_7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spezialtiefbauarbeiten
Ersatzneubau der Turnhalle der Schrader-Grundschule mit Erweiterung der Josef-Landes-Schule.
Vorbereitende Arbeiten: BE, Verkehrsr. Anordnung, Vermessungsarbeiten, Abbruch und Rückbauarbeiten, Pflaster 75 m2
Erdarbeiten Baugrube: Oberboden abtragen 50 m3, Erdaushub (Entsorgung) 4.150 m3, Erdaushub (Lagern) 1.500 m3, PE-Folie ca. 300 m2, Zulage Aufhalden zu Haufwerken 1.100 m3, Haufwerksbeprobung 7 Stk, Zulage Ents. Z 1.1 1.350 t, Zulage Ents. Z 1.2 450 t, Zulage Ents. Z 2 60 t, Zulage Ents. > Z 2 120 t, Bodenaustasuch vorh. Material 150 m3, Bodenaustausch, Lieferm. 150 m3, Planum unter Bodenplatte ca. 1,370 m2
Spritzbetonarbeiten: Spritzbetonschale C 25/30 zur Sicherung der Baugrubenböschung 320 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spezialtiefbauarbeiten
Ort: Babenhausen
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland