Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-1060.1_Estricharbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-1060.1_Estricharbeiten
KPOP_VE-18-014-1060.1_Estricharbeiten
Die Estricharbeiten umfassen folgende Leistungen:
1. Wärrmedämmung Schaumglas, d= 120 mm: 418,00 m2
2. Wärmedämmung EPS, d=30 mm: 440,00 m2
3. Trittschalldämmung MW, d=20 mm: 888,00 m2
4. Zementestrich CT C30-F5 B1.5, d=70mm: 241,00 m2
5. Zementestrich CT C30-F5 B1.5, d=60 mm: 30,00 m2
6. Heiz Zementestrich 5kN/m2 C30 F4 Bauart A, d=80mm: 417,00 m2
7. Zementestrich Estrich auf Dämmschicht 5kN/m2 F4, d=60mm: 200,00 m2
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Da im offenen Verfahren nur Angebote von Bietern abgegeben worden sind, die nicht fachkundig oder leistungsfähig (geeignet) sind und die abgegebenen Angebote nicht den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen entsprechen, wurde nach §3a Abs. 3 Nr. 2b und c VOB/A EU ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trostberg
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83308
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.