Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-1181.1 Dachdecker- und Spenglerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KPOP_18-014-1181.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-1181.1 Dachdecker- und Spenglerarbeiten
KPOP_VE-18-014-1181.1 Dachdecker- und Spenglerarbeiten
Passau
Die Dachdecker- und Spenglerarbeiten umfassen folgende Leistungen:
1. Kupferblech-Stehfalzdeckung: 1.350,00 qm
2. Pultdachfirstausbildungen: 150,00 m
3. Ortgangausbildungen: 65,00 m
4. Dachrinnen: GR 400: 150,00 m
5. Regenwasserfallrohre: 50,00 m
6. Anschlag/Anseilsicherungen: 4 Stk Anlagen mit insgesamt l= 100,00 m
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Da im offenen Verfahren keine Angebote abgegeben wurden, wird nach §3a Abs. 3 Nr. 2a VOB/A EU ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thyrnau
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94136
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.