IKSK C-C.1-01, stationsunabhängiges Carsharing Referenznummer der Bekanntmachung: 3-3-mw-23-023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
IKSK C-C.1-01, stationsunabhängiges Carsharing
Auto teilen statt besitzen- Bereitstellung eines Free-Floating-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Neubiberg als Alternative zu individueller Mobilität und Beitrag zum Klimaschutz; Laufzeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2025 mit Verlängerungsoption
Gemeinde Neubiberg
Rathausplatz 8
85579 Neubiberg
Auto teilen statt besitzen- Bereitstellung eines Free-Floating-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Neubiberg als Alternative zu individueller Mobilität und Beitrag zum Klimaschutz; Laufzeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2025 mit Verlängerungsoption
Es besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerungsoption nach dem 30.06.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geforderter Höhe
zu III.1.2.1) Versicherung der Fahrzeuge: Die Deckungssumme der Haftpflicht-Versicherung umfasst mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- Sach- und Vermögensschäden (pro Person max. [Betrag gelöscht] Euro). Voll- und Teilkasko-Versicherung mit bis zu maximal [Betrag gelöscht] Euro Selbstbeteiligung.
III.1.3) Nachweis von mindestens fünf Jahren Erfahrung mit stationsunabhängigem Carsharing sowie mit der digitalen Abwicklung und einer Flotte von mindestens 50 Fahrzeugen
Darstellung aller Geschäftsgebiete jeweils mit - kartenmäßiger Darstellung des Geschäftsgebiets und ungefähre Größen-Angabe in Quadratkilometern - Anzahl vorhandener Fahrzeuge je Geschäftsgebiet
Darstellung des gesamten Flottenumfangs bei mehreren Geschäftsgebieten
Nachweis einer App zur Abwicklung der Ausleihe: - Name der App - In welchen Stores ist sie herunterzuladen? - Beschreibung der Funktionsweise der App und
Webseite, auf der das Carsharing System für die Nutzer beschrieben ist sowie die Fahrzeugbuchung abgewickelt werden kann. Link zur Seite angeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9