Landkreis Amberg-Sulzbach - Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen Gesundheitsamt Referenznummer der Bekanntmachung: 004/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-as.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Amberg-Sulzbach - Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen Gesundheitsamt
Der Landkreis Amberg-Sulzbach ist Sachaufwandsträger des staatlichen Gesundheitsamts Amberg-Sulzbach als untere Gesundheitsbehörde. Um die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel in der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens zu beheben, hat der Bund das umfangreiche Förderprogramm "Digitales Gesundheitsamt 2025" aufgelegt. Um Fördermittel aus diesem Förderprogramm hat sich der Landkreis Amberg-Sulzbach beworben und einen Zuwendungsbescheid für Fördermittel erhalten.
Der Landkreis Amberg-Sulzbach sucht einen Partner zur Begleitung und Umsetzung des Förderprogramms. Dieser Partner soll folgende IT-Beratungsleistungen erbringen: In einem ersten Schritt soll der Partner die notwendige Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitsamt erstellen. Im Anschluss soll der Partner auf Grundlage der erstellten Digitalisierungsstrategie das Gesundheitsamt bei der Umsetzung des Förderprogramms bis zu dessen Abschluss (Erstellung des Verwendungsnachweises) beratend begleiten. Hierzu sind diverse Beratungsleistungen von Nöten, die die Mitarbeiterbeteiligung, die Erstellung eines Schulungskonzepts und die Durchführung von Prozessworkshops, sowie weitere, jetzt noch nicht konkret abschätzbare Beratungsleistungen umfassen.
Landratsamt Amberg-Sulzbach Schloßgraben 3 92224 Amberg
Es wird eine Rahmenvereinbarung für IT-Beratungsleistungen beschafft. Die Einzelabrufe von Beratungsleistungen werden die Erstellung einer Digitalisierungsstrategie, die Mitarbeiterbeteiligung, die Erstellung eines Schulungskonzepts und die Durchführung von Prozessworkshops, sowie weitere, jetzt noch nicht konkret abschätzbare Beratungsleistungen umfassen.
Bezüglich der Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Im Wesentlichen hat der Auftraggeber folgende Anforderungen:
- Der Auftragnehmer kann die Umsetzung des Förderprogramms von der gemeinsamen Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie bis hin zur Hilfe bei der Erstellung des Verwendungsnachweises begleiten.
- Der Auftragnehmer ist in der Lage flexibel Personalkapazitäten zur Umsetzung des Förderprogramms zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf projektverantwortliche Ansprechpartner auf Seiten des Auftragnehmers, die während des Umsetzungszeitraums zur Verfügung stehen.
Unter den Bewerbern wird eine Auswahl anhand der ersten beiden übermittelten Referenzen vorgenommen, indem für folgende Eigenschaften der Referenzprojekte Punkte vergeben werden:
1. Arbeit an in Gesundheitsämtern eingesetzten IT-Systemen und ihrer Schnittstellen
2. Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen des Veränderungsmanagements
3. Erstellung von Schulungskonzepten sowie der Definition von Ausbildungsinhalten für unterschiedliche Rollen
4. Komplexe Prozessaufnahme und Prozessmodellierung unter Nennung der Modellierungs-Tools
5. Einführung von neuer Software oder der Erweiterung bestehender IT-Systeme
Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der Kriterien durch Vergabe von Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix (Anlage C) nach folgendem Schema:
5 Punkte: Die Referenz erfüllt wesentliche Bereiche des Kriteriums. Die Darstellung ist nachvollziehbar.
4 Punkte: Die Referenz erfüllt einige Bereiche des Kriteriums. Die Darstellung ist nachvollziehbar.
3 Punkte: Die Referenz erfüllt wenige Bereiche des Kriteriums. Die Darstellung ist nur bedingt nachvollziehbar.
2 Punkte: Der Bezug der Referenz zum Kriterium ist nicht deutlich. Die Beschreibung ist nur bedingt nachvollziehbar.
1 Punkt: Die Referenz hat keinen erkennbaren Bezug zum Kriterium.
Die Punkte spiegeln die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der hier zu vergebenen Leistung wider.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter weist seine Eignung wie folgt nach:
- Vorlage mindestens zweier, vergleichbarer Referenzen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
-- Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück
-- Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (Digitalisierungsstrategien, Mitarbeiterbeteiligung, Prozessdigitalisierung)
-- Mindestens eine Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitswesen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV6CH0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die
aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen
die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte
Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags
gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die
abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret
mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.