IT-Serviceleistungen der Bestands-TK-Anlage für Campus Weihenstephan und Campus Straubing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-20-GM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gm.wzw.tum.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Serviceleistungen der Bestands-TK-Anlage für Campus Weihenstephan und Campus Straubing
Service f. d. beigestellte Hard- u. Software d. IP-TK-Lösung, Erw. d. Nachkauf, Install., Customizing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand sind Serviceleistungen für das beschriebene IT-System und dessen mögliche Erweiterungen.Bei dem IT-System handelt es sich um eine IP-Telekommunikationslösung, bestehend aus den Produkten des Herstellers Ericsson, System MX-ONE, sowie einen Alarmserver des Herstellers Mitel. Die vom Auftraggeber beigestellte Hard- und Software der IP-Telekommunikationslösung sind in den Vergabeunterlagen detailliert dargestellt. Der Auftraggeber ist zur Erweiterung des IT-Systems durch Nachkauf von zusätzlichen Systemkomponenten berechtigt. In diesen Fall ist der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers auch zur Installation und zum Customizing verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.