Sicherheitsdienst (24/7) Unterkunfts-Dependance Günzburg, Maria-Merian-Str. 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-23-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst (24/7) Unterkunfts-Dependance Günzburg, Maria-Merian-Str. 4
Stationäre Bewachungs- und Sicherheitsdienste in der Unterkunfts-Dependance in Günzburg gemäß den Regelungen der Leistungsbeschreibung
Stationäre Bewachungs- und Sicherheitsdienste in der Unterkunfts-Dependance in Günzburg gemäß den Regelungen der Leistungsbeschreibung
Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet damit spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 01.01.2027 um 7:00 Uhr.
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote lassen sich insbesondere der Anlage "Formblatt Wertungskriterien Freie Verhältniswahl Preis_Leistung." entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die konzeptionellen Ausgestaltungen bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die Konzeptionellen Darstellungen sind besonders zu beachten. Insbesondere gilt, dass nur Angebote gewertet werden, die bei den absoluten Punkten des Kriteriums "Auftragsbezogene Qualitätssicherung" mindestens 10 von 20 Punkten erreicht haben (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 9 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium gewertet werden:
Mein/Unser Unternehmen verfügt über folgende Bescheinigungen und Erlaubnisse zur Berufsausübung: Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung seit ununterbrochen drei Jahren [Abgestellt wird hierbei auf den Zeitpunkt des Vertragsbeginns.].
Zum Nachweis ist/sind die Erlaubnis(se) gem. § 34a der Gewerbeordnung mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (netto) jeweils über die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
- Personenschäden i. H. v. 5.000.000 €
- Sachschäden i. H. v. 5.000.000 €
- Vermögensschäden i. H. v. 250.000 €
- Abhandenkommen von bewachten Sachen i. H. v. 250.00 €
- Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern i. H. v. 250.000 €
- Obhutsschäden und Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden i. H. v. 250.000 €
- Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress i. H. v. 2.500.000 €
im Rahmen einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten oder geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Vorlage von drei (DREI) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Abgabe nachfolgender Eigenerklärung: „Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 (DREI) Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n).“
Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre (Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.) sein. Laut Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 ist für JEDE Referenz anzugeben:
- Bezeichnung der Leistung ("Titel"),
- Ausführliche Beschreibung der Leistung,
- Leistungszeitraum (TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ)
- Auftragswert in netto,
- Name des Auftraggebers sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen,davon muss mindestens 1 Referenz folgende Vorgaben zwingend erfüllen:
- Referenzzeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten
- Auftragswert von mindestens 750.000 € netto
- Referenz umfasst Bewachung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (mind. 100 untergebrachte Personen); ansonsten kann die Eignung nicht angenommen werden"
Es können auch mehr als 3 Referenzen angegeben werden, diese sind dann ebenfalls auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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Eigenerklärung technische Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass dem Wirtschaftsteilnehmer die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen sowie Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu den technischen Fachkräften, die die Leistung tatsächlich erbringen, bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens. Folgende Qualifikationen müssen vorliegen:
1. Schichtleiter: mindestens IHK-geprüfte Werkschutzkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleichwertig (bei Gleichwertigkeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit einer dritten Stelle (IHK, etc.) bereits den Angebotsunterlagen beizufügen) sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Schichtleiter in derselben oder einer vergleichbaren Tätigkeit
2. stellvertretender Schichtleiter: mindestens Sachkundeprüfung sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Schichtleiter/ stellvertretender Schichtleiter in derselben oder einer vergleichbaren Tätigkeit
3.1. Wachpersonal, mindestens 50 % der je Schicht eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter:
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder IHK-geprüfte Werkschutzkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder gleichwertig (bei Gleichwertigkeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit einer dritten Stelle (IHK, etc.) bereits den Angebotsunterlagen beizufügen)
3.2. Wachpersonal, maximal 50 % der je Schicht eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter:
Sachkundeunterrichtung mit der Bestätigung über die bereits laufende Teilnahme am Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung und die Bestätigung über die Prüfungsanmeldung
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Angaben zur technischen Ausrüstung, zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zu Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV ist ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems mit dem Angebot einzureichen. Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen,
wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!)
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Zertifizierung Sicherheitsdienstleistungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen im Bereich Sicherheit in Ihrem Unternehmen beizulegen. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z. B. DIN 77200:2017 [Sicherheitsdienstleistungen] Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
(s.o.)
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Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlagen "L 2495 Verpflichtungserklärung", "L 2496 Schutzerklärung Scientology" und "Anlage 12_DV Erklärung AEntG
und MiLoG" (Erklärung nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG)), wie auch die Dokumente "03.1 Dienstleistungsvertrag" und "03.2 Anlage 1 DV - Leistungsbeschreibung" jeweils inkl. Anlagen!). Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen hingewiesen.
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Kalkulation Stundenverrechnungssatz:
Für die Kalkulation und den Vertragsvollzug sind die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 3.1.12 zu beachten.
Als Kalkulationsgrundlage ist der Lohntarifvertrag Nr. 37 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern zu verwenden.
WICHTIGER HINWEIS:
In der Liste der Anlagen ist die Anlage Formblatt Stundenverrechnungssatz beigefügt. Dieses ist jeweils vollständig für alle drei Beschäftigtengruppen (Schichtleiter, Bewachungspersonal mit Sachkundeprüfung, Bewachungspersonal mit Sachkundeunterrichtung) auszufüllen. Die Preise müssen alle in den Vertragsunterlagen aufgestellten Anforderungen umfassen - sowohl die Eigenleistungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft als auch die von Dritten (insbesondere Unterauftragnehmern) zu erbringenden Leistungen. Um eine eindeutige Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote sicherstellen zu können, hat der Bieter mit den seit dem 01.01.2023 jeweils durch den Auftraggeber vorgegebenen gültigen Stundenlöhnen sowie mit den zum 01.01.2023 gültigen Sozialversicherungsaufschlägen zu kalkulieren. Bitte achten Sie darauf, dass der jeweilige Stundenverrechnungssatz an allen dafür vorgesehenen Stellen Ihres Angebotes (Angebotsformular, Kalkulation Stundenverrechnungssatz) identisch ist.
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Hinweise zu Formblatt L 124:
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben beantwortet werden UND
- mindestens die geforderte Anzahl vergleichbarer Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte / vorgelegten Referenzbescheinigungen keine Zweifel an der Eignung begründen (der Auftragnehmer selbst darf nicht als Referenz angegeben werden) und
- keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit dem Auftraggeber vorliegen.
- Ein Wechsel der im L 124 benannten Referenzgeber ist nicht möglich
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle von Bietern in Textform nachgewiesen werden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).