Catering in der ANKER-Dependance, Am Moosfeld 37, 81829 München Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-22-27
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Catering in der ANKER-Dependance, Am Moosfeld 37, 81829 München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern, Am Moosfeld 37, 81829 München – nachfolgend Dependance genannt. In der Dependance werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt. In der Dependance können bis zu 300 Personen untergebracht werden. Momentan plant der AG mit einer maximalen Belegung mit 250 Personen.
Der AN übernimmt die Versorgung der in der Dependance untergebrachten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern. Folgende Mahlzeiten bzw. Verpflegungsformen sind anzubieten:
- Verpflegung mit Frühstück, Mittagessen und Abendessen (Speisen und Getränke)
- Ramadan-Verpflegung inkl. Getränke
- Wassergallonen
- Lunchpakete (nach Einzelabruf)
- Sonderkost und Verpflegung von Personen, die unter Quarantäne stehen oder in ihrer Mobilität
eingeschränkt sind inkl. Getränkeversorgung (nach Einzelabruf).
Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern, Am Moosfeld 37, 81829 München
Siehe "II.1.4) Kurze Beschreibung".
Ergänzend (Informationen gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 VgV; Auszüge aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis):
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(LV:)
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Die jährlichen Verpflegungspositionen belaufen sich überschlägig auf nachfolgend genannte Summen:
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Standardverpflegung inkl. Getränke:
Verpflegung Frühstück, Geschätzte Abnahme p.a.: 49.080
Verpflegung Mittagessen, Geschätzte Abnahme p.a.: 68.800
Verpflegung Abendessen, Geschätzte Abnahme p.a.: 42.840
Wintersuppe zum Abendessen, Geschätzte Abnahme p.a.: 21.420
Ramadan-Warmverpflegung, Geschätzte Abnahme p.a.: 2.912
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Wassergallonen (5-Liter):
Mineralwasser, still, 5 Liter, Geschätzte Abnahme p.a.: 13.380
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Lunchpakete (bei Bedarf/nach Einzelabruf):
Lunchpaket 1 (Tag), Geschätzte Abnahme p.a.: 120
Lunchpaket 2 (Mahlzeit), Geschätzte Abnahme p.a.: 120
Lunchpaket 3 (Schul- und Kindergartenkind), Geschätzte Abnahme p.a.: 1500
Lunchpaket 4 (Ramadan - normal), Geschätzte Abnahme p.a.: 2.621
Lunchpaket 5 (Ramadan - vegetarisch), Geschätzte Abnahme p.a.: 291
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Sonderkost (bei ärztlichem Attest) / Quarantäneverpflegung:
Sonderkostpaket gemäß ärztlichem Attest, Geschätzte Abnahme p.a.: 1.740
Personen die unter Quarantäne stehen oder in der Mobilität eingeschränkt sind: Verpflegung Frühstück:
Geschätzte Abnahme p.a.: 864
Personen die unter Quarantäne stehen oder in der Mobilität eingeschränkt sind: Verpflegung Mittagessen: Geschätzte Abnahme p.a.: 864
Personen die unter Quarantäne stehen oder in der Mobilität eingeschränkt sind: Verpflegung Abendessen:
Geschätzte Abnahme p.a.: 864
Personen die unter Quarantäne stehen oder in der Mobilität eingeschränkt sind: Stilles Wasser (1-Liter-Tetrapack): Geschätzte Abnahme p.a.: 864
Personen die unter Quarantäne stehen oder in der Mobilität eingeschränkt sind: Haltbare Vollmilch (1-Liter-Tetrapack): Geschätzte Abnahme p.a.: 400
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Es handelt sich hierbei um eine Schätzung auf der Basis der kalkulierten Belegungszahl der Dependance und nicht um garantierte Abnahmemengen. Die tatsächlichen Abnahmemengen können – neben natürlichen Schwankungen – auch stark durch besondere Ereignisse beeinflusst werden, sodass die tatsächliche Abnahme (ggf. auch nur zeitweise) stark von o.g. Zahlen abweicht, z.B. bei politischen Entscheidungen zur Flüchtlingspolitik oder Katastrophen in anderen Ländern (Naturkatastrophen, Krieg, religiöse Verfolgung etc.), die die Zahl ankommender Asylbewerber entsprechend beeinflussen. Insbes. die Verpflegung von Personen, die unter Quarantäne stehen, ist nicht realistisch kalkulierbar, da sie abhängig vom Ausbruch einer nicht stationär zu behandelnden Infektionskrankheit ist, worauf der AG – ebenso wie auf o.g. besondere Ereignisse – keinerlei Einfluss hat. Ein Anspruch auf Abruf und Abnahme von Portionen/ Produkten/ Paketen in der o.g. Höhe besteht daher nicht. Zur Lieferung und Abrechnung kommen ausschließlich die tatsächlich abgerufenen bzw. abgenommenen Mengen unter Berücksichtigung der Abrechnungsunterlagen in Leistungsbeschreibung und im Leistungsverzeichnis.
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Es besteht kein Anspruch auf Anpassung der im Vergabeverfahren vereinbarten Einzelpreise, sollte der Bedarf tatsächlich höher oder niedriger ausfallen.
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Die genannten Mengen werden nicht einmalig gesamt abgerufen, sondern in kleineren Stückzahlen über den gesamten Vertragszeitraum.
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(LB:)
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16.1 Essens- und Getränkeversorgung bei Frühstück, Mittag- und Abendessen (ohne Wintersuppe)
a) Grundlage für die Abrechnung des AN sind die vom AG gezählten Verpflegungsteilnehmer (inkl. Sonderkost). Der AG verpflichtet sich jedoch, die Vergütung für 90% der gemeldeten Essensteilnehmer zu bezahlen, sofern weniger als 90% der gemeldeten Essensteilnehmer vom AG gezählt wurden.
b) Der AG erstattet die Kosten für mindestens 50 Verpflegungsteilnehmer pro Ausgabezeit (Frühstück, Mitttag- und Abendessen), auch wenn die gemeldete und gezählte Verpflegungsteilnehmerzahl < 50 ist.
Diese Mindestabnahme gilt nicht für Ramadan-Warmverpflegung, Lunchpakete, Verpflegung von Personen, die unter Quarantäne stehen oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind sowie für Getränke, Wintersuppen und Sonderkost.
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[...]
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Vollständige Details siehe Vertragsunterlagen!
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2024. Er verlängert sich um jeweils 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag, endet ohne dass es einer Kündigung, bedarf zum 30.04.2027.
Siehe "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Formblatt L 124, Seite 3, AUSSCHLUSSGRUND BEI NICHTERFÜLLUNG!) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz:
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(Abgabe folgender Eigenerklärung MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen." ODER "Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen."
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(Nachweis, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Ein(e) Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein anderweitiger sonstiger Nachweis ist in Kopie (PDF-Datei) MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN vorzulegen.
(Formblatt L 124, Seite 4, AUSSCHLUSSGRUND BEI NICHTERFÜLLUNG!) Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes:
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(Abgabe folgender Eigenerklärung MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Anzugeben ist der Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei ( - 3 - ) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vorgabe: Für 2019, 2020 und 2021). Mindestanforderung: Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags i. H. v. (mindestens) [Betrag gelöscht] Euro (NETTO) JEWEILS in den letzten drei (- 3 - ) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vorgabe: Für 2019, 2020 und 2021).
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(Formblatt L 124, Seite 5, AUSSCHLUSSGRUND BEI NICHTERFÜLLUNG!) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
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(Abgabe folgender Eigenerklärung MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für
- Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 € pro Jahr (2-fach maximiert)
- Sonstige Schäden in Höhe von mindestens 3.000.000 € pro Jahr (2-fach maximiert)
- Vermögensschäden in Höhe von mindestens 250.000 € pro Jahr (2-fach maximiert)
- Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern in Höhe von mindestens 250.000 € pro Jahr (2- ach-maximiert)
- Obhutsschäden und Bearbeitungs-/ Tätigkeitsschäden in Höhe von mindestens 250.000 € pro Jahr (2-fach-maximiert)
- Umwelthaftpflicht inkl. Umwelthaftpflicht-Regress in Höhe von mindestens 2.500.000 € pro Jahr (1-fach-maximiert)
spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n)."
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Die Haftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen einschließen.
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Der AN hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz des eingesetzten Personals zu sorgen. Die Versicherung hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der AN zur Erfüllung seiner Pflichten bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen.
(s. o.!)
(Formblatt L 124, Seite 6, AUSSCHLUSSGRUND BEI NICHTERFÜLLUNG!) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen:
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(Abgabe folgender Eigenerklärung MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n)."
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„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern vorzulegenden Referenzen zwingend erfüllen müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenzen):
Je (!) Referenz gilt:
1. Der Referenzauftrag muss Verpflegungsdienstleistungen (Catering) an Flüchtlings- oder Asylunterkünften (o. ä.) oder in Behörden, in Unternehmen oder an Schulen (o. ä.) zum Inhalt haben.
2. Der Referenzauftrag muss Verpflegungsdienstleistungen (Catering) von mindestens im Durchschnitt (Durchschnitt über die Gesamtvertraglaufszeit des Referenzauftrags) 200 Personen am Tag mit warmen Speisen (Mittagessen oder warmes Abendessen) zum Inhalt haben.
3. Der Referenzauftrag muss eine Laufszeit von mindestens 6 Monaten haben.
4. Der Referenzauftrag darf maximal drei ( - 3 - ) Jahre alt sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Hinweis: Pro Referenz bitte eine eigene Anlage den Angebotsunterlagen beifügen! Pro Referenz ist MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN anzugeben, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:
1. Bezeichnung der Leistung ("Titel").
2. Ausführliche Beschreibung der Leistung.
3. Leistungszeitraum (TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ)
4. Auftragswert in €.
5. Name des Auftraggebers sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
6. Zu "1. Der Referenzauftrag muss Verpflegungsdienstleistungen (Catering) an Flüchtlings- oder Asylunterkünften (o. ä.) oder in Behörden, in Unternehmen oder an Schulen (o. ä.) zum Inhalt haben." ist anzugeben: Art und Name des im Referenzauftrag "verpflegten" Objektes.
7. Zu "2. Der Referenzauftrag muss Verpflegungsdienstleistungen (Catering) von mindestens im Durchschnitt (Durchschnitt über die Gesamtvertraglaufszeit des Referenzauftrags) 200 Personen am Tag mit warmen Speisen (Mittagessen oder warmes Abendessen) zum Inhalt haben." ist anzugeben: 1. Speiseart (z. B. Mittagessen und/oder warmes Abendessen), 2. Durchschnittliche (Durchschnitt über die Gesamtvertraglaufszeit des Referenzauftrags) Anzahl an täglich mit warmen Speisen (Mittagessen oder warmes Abendessen) versorgten Personen.
Pro Referenz max. 2 Seiten DIN-A4!
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Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden, diese sind dann ebenfalls auf gesonderter Anlage MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN einzureichen.
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Der Bieter hat (im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen) MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
(s. o.!)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ortsbesichtigung:
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Für eine fachgerechte Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung der ANKER-Dependance, Am Moosfeld 37 in 81829 München freiwillig möglich. Zur Organisation der Ortsbesichtigung ist es notwendig, dass sich alle Interessenten an einer Ortsbesichtigung bis spätestens zum 13.02.2023 (Ausschlussfrist) bei der Zentralen Vergabestelle anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die e-Vergabe-Plattform (www.auftraege.bayern.de).
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Teilnahmeberechtigt sind maximal vier Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind. Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Bieter beizufügen:
- Vorname,
- Name,
- Funktion (z. B. Vertrieb, Consultant, Monteur usw.).
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Der konkrete Besichtigungstermin mit Uhrzeit wird Ihnen nach Anmeldung gesondert mitgeteilt. Zum Besichtigungstermin ist unbedingt ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild mit-zubringen. Bieterfragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform zu stellen. Vor Ort werden keine Bieterfragen beantwortet.
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Formblatt L 124, I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Seiten 1 bis 2
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(Abgabe folgender Eigenerklärung MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB:
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Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB: "Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind." Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden, gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: (Abgabe folgender Eigenerklärung MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n)."
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Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: (Abgabe folgender Eigenerklärung MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft." [Alternativ ist in einer eigenen Anlage schlüssig darzulegen, warum eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nicht verpflichtend ist!]
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Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: (Abgabe folgender Eigenerklärung MIT DEN ABGEBOTSUNTERLAGEN, Nachweis Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet." ODER "Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn vorlegen."
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Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern sowie ggfs. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nach-prüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzuläs-sig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).