BvA_TWP_Gemeinde Leiblfing_Errichtung Kinderbildungs- u. Betreuungszentrum + Bürgersaal Referenznummer der Bekanntmachung: 180/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leiblfing
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leiblfing.de/startseite-gemeinde
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_TWP_Gemeinde Leiblfing_Errichtung Kinderbildungs- u. Betreuungszentrum + Bürgersaal
Die Gemeinde Leiblfing plant die Errichtung eines Kinderbildungs- und Betreuungszentrums (KiBiZ) mit einem Bürgersaal. Das KiBiZ soll sich aus einem Kinderhort, einer Kindertagesstätte (Kindergarten + Kinderkrippe) sowie aus der derzeit bestehenden Grund- und Mittelschule zusammensetzen. In diesem Zuge soll das Bestandsgebäude saniert und um neue Gebäudeteile erweitert werden. Die alten Gebäudeteile sollen als Schule und Kindertagesstätte genutzt werden. Die neuen Gebäudeteile sind als Kinderhort sowie als weiteres Schulgebäude geplant.
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Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle vergeben.
Grund- und Mittelschule Schulstraße 10 94339 Leiblfing Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Leiblfing plant die Errichtung eines Kinderbildungs- und Betreuungszentrums (KiBiZ) mit einem Bürgersaal. Das KiBiZ soll sich aus einem Kinderhort, einer Kindertagesstätte (Kindergarten + Kinderkrippe) sowie aus der derzeit bestehenden Grund- und Mittelschule zusammensetzen. In diesem Zuge soll das Bestandsgebäude saniert und um neue Gebäudeteile erweitert werden. Die alten Gebäudeteile sollen als Schule und Kindertagesstätte genutzt werden. Die neuen Gebäudeteile sind als Kinderhort sowie als weiteres Schulgebäude geplant.
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Die Grund- und Mittelschule soll Platz für 180-200 SchülerInnen schaffen. Es werden acht Klassenräume für die Grundschule und zwei Klassenräume für die Mittelschule vorgesehen. Die bestehenden baulichen und funktionellen Defizite wie die Pausenhalle mit MZR für schulische Veranstaltungen, Fachräume etc. sollen durch den Schulneubau behoben werden. Das Gebäude (Bestand + Neubau) soll die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen, wie z. B. digitale Klassenzimmer, eine Unterrichtung in Form eines Lernhauskonzeptes baulich ermöglichen.
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Die Kindertagesstätte ist mit zwei Kinderkrippen-Gruppen für 30 Kinder und mit vier Kindergarten-Gruppen für 100 Kinder geplant. Diese Umsetzung soll in dem freiwerdenden westlichen Gebäudetrakt über zwei Geschosse realisiert werden. Der Neubau des Kinderhorts für 75 SchülerInnen ist im westlichen Grundstücksbereich geplant. Der Kinderhort und die Kindertagesstätte sind baulich direkt miteinander zu verbinden.
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Die einzelnen Funktions- bzw. Nutzungsabschnitte wie Schule, KiTa und Hort sollen nach außen hin ablesbar bleiben, aber in ihrer übergeordneten Gesamterscheinung als ein zusammenhängendes Gebäudeensemble wirken.
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Das Bestandgebäude besteht aus drei Baukörpern, welche miteinander verbunden sind und derzeit als Grund- und Mittelschule genutzt werden. Auf der Westseite im vordersten Baukörper wurde inzwischen im Erdgeschoss ein kleiner Bereich abgetrennt und es wurde eine Nutzungsänderung zu einem vorübergehend abgetrennten Kindergarten vorgenommen. Zusätzlich ist das Bestandsgebäude mittels Glasflur mit der Turnhalle gegenüber verbunden. Das bestehende 2-geschossige Gebäude-Ensemble soll in seiner Struktur komplett erhalten bleiben. Lediglich der derzeitig 1-geschossigen Verbindungsbau Schule-Turnhalle soll abgerissen werden. Die neu zu errichtenden Gebäudeteile sollen in Hinsicht auf Geschossigkeit und Dachform (Satteldächer) dem Bestand angepasst werden.
Die bestehenden Außenwände sollen mit einer gedämmten und hinterlüfteten Fassade ertüchtigt werden. Es ist Ziel, die Fenster in ihrer Gesamtheit zu erneuern und den neuen Erfordernissen anzupassen. Die neuen Gebäudeteile Grundschule und Anbau Hort können auch in Holzbauweise erstellt werden. Eine genauere Entscheidung über die Bauweise wurde vom Auftraggeber noch nicht festgestellt.
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Neben dem KiBiZ ist als separate Maßnahme ein Bürgersaal für ca. 200 Personen geplant. Dieser soll im Dachgeschoss des westlichen Baukörpers realisiert werden. Eine statische notwendige Belastung der Geschossdecke über dem 2. OG bezüglich der Tragfähigkeit wurde im Vorfeld durch die Gemeinde überprüft. Der Zugang zum Bürgersaal soll im Norden in der Nähe der westlichen Giebelseite erfolgen. Zur Erschließung ist ein separates Treppenhaus mit eigenem Aufzug geplant. Dieser dient gleichzeitig für das barrierefreie Erreichen aller Grundrissebenen. Fördertechnisch ist dieses Bauvorhaben vom restlichen Schul- / KiTa-Bau abgekoppelt. Diese Maßnahme wird über das Städtebau-Förderprogramm bezuschusst. Die Realisierung hat jedoch gleichzeitig mit den Umbau- und Sanierungsarbeiten der Kindertagesstätte zu erfolgen. Das zugrunde gelegte Raumprogramm für den Bürgersaal ist noch nicht abgestimmt.
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Nach vorläufiger Kostenschätzung wird von ungefähr 19 Mio. EUR brutto Gesamtprojektkosten (KG 200-700) ausgegangen, allerdings ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage (Ukraine-Krise Pandemie etc.) ein Faktor von mindestens 22% aufzuschlagen.
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Insgesamt ist eine sechsjährige Bauphase vorgesehen. Das Bauvorhaben gliedert sich wiederum in fünf verschiedene Abschnitte. Die ersten beiden Abschnitte umfassen den Neubau der Schule und des Kinderhorts und sollten bis 2025 realisiert werden. Die Gebäudesanierung der Kindertagesstätte ist bis 2027 als dritter Bauabschnitt vorgesehen. Der vierte Bauabschnitt umfasst den Umbau zum Bürgersaal und sollte ebenfalls bis 2027 realisiert sein. Die Sanierung des alten Schulgebäudes soll als letzter Abschnitt erfolgen und ist bis 2030 fertigzustellen.
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Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle vergeben.
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Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Anordnung der jeweiligen Nutzungen nochmals zu optimieren.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5 u. 6
Stufe 4: Ingenieurtechnische Kontrolle als Besondere Leistung
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 2030.
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Die Fachplanerleistungen ELT und HLS werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Weitere Unterlagen zum Projekt sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TWP_Gemeinde Leiblfing_Errichtung Kinderbildungs- u. Betreuungszentrum + Bürgersaal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau a. d. Isar
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY69EJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.