Landkreis Aschaffenburg - Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 140-22 II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Aschaffenburg - Fahrradleasing
Ausschreibung des Fahrradleasings für Tarifbeschäftigte und Beamte des Landratsamtes Aschaffenburg auf Grundlage des "Tarifvertrages Fahrradleasing"
Landkreis Aschaffenburg
Der Landkreis Aschaffenburg beabsichtigt, für seine kommunalen Tarifbeschäftigten und Beamten ein Fahrradleasing (im Wege der Entgeltumwandlung) anzubieten. Es soll sich um ein Teilamortisierungsleasing gemäß Tarifvertrag Fahrradleasing handeln. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Anbieter abgeschlossen werden. Der Anbieter fungiert dabei zugleich - ggf. im Verbund mit entsprechenden Nachunternehmern oder als Bie-tergemeinschaft - als Leasinggeber, Service-Dienstleister und Versicherer. Diese Leistungen sind aus einer Hand zu erbringen. Leasingnehmer wird jeweils der Auftraggeber. Für jeden Einzel-Leasingvertrag schließt der Auftraggeber einen Überlassungsvertrag mit dem/der jeweiligen Beschäftigten, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung geregelt wird. Die Leasingdauer beträgt regelmäßig 36 Monate.
Wird die Rahmenvereinbarung nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt, verlängert sie sich einmalig um weitere 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis des Eintrags von jedem Mitglied vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (insgesamt und im Bereich des Fahrradleasings). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis der Versicherung von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
5. Eigenerklärung, ob und welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
zu 4.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Rahmenvereinbarungen im Bereich des Fahrradleasings im Anwendungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst ("Tarifvertrages Fahrradleasing") für mindestens 6 zusammenhängende Monate.
Es ist mindestens eine solche Referenzleistung darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
Vorlage einer Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Nachunternehmer: Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) zu erklären, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen und ggf. die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer anzugeben. Die Anlage C02 ist auch dann abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL60HH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.