Lieferung Schneidplotter inkl. Standfuß und Auffangkorb Referenznummer der Bekanntmachung: 412-874 025/36_HO_IT_MAL-TH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Schneidplotter inkl. Standfuß und Auffangkorb
Lieferung, Installation (Montage), Inbetriebnahme, Einweisung, Unterweisung von
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung, Installation (Montage), Inbetriebnahme, Einweisung, Unterweisung von einem Schneidplotter inkl. Standfuß und Auffangkorb für den Ausstattungsbereich: Maler-Theorie (B14/79)Lieferung Schneidplotter inkl. Standfuß und Auffangkorb Lieferung Software inkl. einer Volllizenz Dienst- und Serviceleistung zum Schneidplotter inkl. Standfuß mit Auffangkorb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ulm-Söflingen
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.