BvA_Stadt Freystadt - Ausbau Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen - Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 85/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freystadt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92342
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://freystadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Stadt Freystadt - Ausbau Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen - Ingenieurleistungen
Die Stadt Freystadt plant den Ausbau der Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen der Kläranlagen aus den Ortsteilen Schmellnricht, Forchheim sowie Möning.
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Vergeben werden sollen diesbezüglich die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (für die Mischwasserbehandlungsanlage) sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 (für die Kläranlage Freystadt und die jeweiligen Anschlüsse) für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3 zum einen für die Kläranlage Freystadt inkl. Mischwasserbehandlung sowie die Rohrleitungen für die Anschlüsse an die übrigen Kläranlagen inkl. Pumpwerke. Ferner werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2 für die Verfahrenstechnik (Anlagengruppe 7) sowie Starkstromtechnik (Anlagengruppe 4) sowie Automation für die Kläranlage (Anlagengruppe 8) vergeben. Weiter werden hierfür folgende Besondere Leistungen vergeben: Unterstützung bei der Einholung von Angeboten für Vermessung und Bodengutachten, Mitwirkung erforderliche Genehmigungen und Gestattungen Querung Main-Donau-Kanal, Örtliche Bauüberwachung für die einzelnen IBW, Erstellen von Bestandsplänen, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln gemäß Ziffer 11 der ZVB-Ing und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Darüber hinaus werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1 für die einzelnen Objekte sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle vergeben. Die Tragwerksplanerleistungen für die Mischwasserbehandlung werden nur optional beauftragt, da die Notwendigkeit von der konkreten Art der Ausführung des Regenüberlaufbeckens abhängig ist.
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Ferner werden die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI, Teil 3 Abschnitt 2 für die Kläranlage Freystadt beauftragt. Hierfür wird ebenfalls die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Stadtgebiet Freystadt 92342 Freystadt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Freystadt plant den Ausbau der Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen der Kläranlagen aus den Ortsteilen Schmellnricht, Forchheim sowie Möning. Eine Alternativenuntersuchung wurde durchgeführt, diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Variante A6 soll umgesetzt werden.
Bei der Kläranlage Freystadt handelt es sich um eine mechanisch-biologische Kläranlage (Belebungsanlage mit getrennter Schlammbehandlung) mit weitergehender Reinigung. Die aktuelle Ausbaugröße liegt bei 8.000 EW. Die Kläranlage soll auf 14.000 EW ausgebaut werden. Zudem ist die Mischwasserbehandlungsanlage aktuell bereits zu 100 % ausgelastet. Maßnahmen an der Mischwasserbehandlungsanlage sind daher ebenfalls vorzunehmen. Ein Regenüberlaufbecken mit etwa 1.000 m³ ist zu errichten. Die Kläranlagen Forchheim, Schmellnricht sowie Möning sind an die Kläranlage Freystadt anzuschließen. Die Abwässer aus diesen Kläranlagen sind nach Freystadt überzuleiten. Zudem sind die Unterlagen für das wasserrechtliche Verfahren für die Anträge auf Einleitungserlaubnis in die Gewässer zu erstellen, wofür das zu findende Büro ebenfalls zuständig ist. Diese Leistungen sind in den Grundleistungen enthalten. Zwischen der Kläranlage Forchheim und der Kläranlage Freystadt liegt der Main-Donau-Kanal. Die Druckleitung von Forchheim, an die auch die Kläranlage Schmellnricht angeschlossen werden soll, muss daher den Main-Donau-Kanal queren. Für die Querung des Main-Donau-Kanals ist zum einen ein Gestattungsvertrag abzuschließen sowie erforderliche Genehmigungen einzuholen. Weiterhin werden auch, abhängig von der Streckenführung, wohl auch Kreis- bzw. Staatsstraßen gequert. Die hierfür notwendigen Besonderen Leistungen sollen als Pauschale angeboten werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit knapp 10 Mio. EUR netto (KG 200-600) angesetzt. Eine Kostenaufstellung (ohne Mischwasserbehandlungsanlage) ist im Strukturkonzept aufgelistet.
Eine Förderung nach RZWas 2021 ist angestrebt. Der Förderantrag ist hier so zügig wie möglich zu stellen. Um die Fördermöglichkeiten der derzeit gültigen RZWas in Anspruch zu nehmen, muss bis Ende 2024 der Förderbescheid und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die Maßnahmen müssen dann innerhalb einer Frist von 4 Jahren beauftragt, umgesetzt und abgerechnet werden. Um eine Überleitung sämtlicher Abwässer in die Kläranlage Freystadt zu ermöglichen, ist es erforderlich, zunächst die Maßnahmen an der Kläranlage Freystadt durchzuführen. Ein realistischer Baubeginn wird hier ab dem 3. Quartal 2024 gesehen. Hierfür wird eine Bauzeit von ca. 1,5 Jahren veranschlagt; damit wäre eine Fertigstellung der Kläranlage Freystadt im 2. Quartal 2026 vorgehen. Die Leitungen und Pumpwerke haben eine geringere Bauzeit, pro aufzulassender Kläranlage wird mit einer Bauzeit von ca. einem halben Jahr gerechnet. Die Leitungen und Pumpwerke können zum Teil parallel, bis zu einem gewissen Grad aber auch gestaffelt errichtet werden, wenn es zur Abwicklung bzw. Durchführung sinnvoll ist. Hier wird ein sinnvoller Baubeginn ab dem 3. Quartal 2025 gesehen. Im 4. Quartal 2026 ist eine Fertigstellung der Leitungen und Pumpwerke anvisiert; die Maßnahmen müssen innerhalb von 4 Jahren ab Förderbescheid beauftragt, umgesetzt und abgerechnet sein. Die Anschlüsse der an die Kläranlagen Schmellnricht und Forchheim angeschlossenen Ortsteile ist zu priorisieren, da die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Möning noch am längsten läuft. Optimierungsmaßnahmen und Ausführungen zum weiteren Vorgehen können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Strukturkonzept entnommen werden, auf welches explizit verwiesen wird.
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Vergeben werden sollen diesbezüglich die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (für die Mischwasserbehandlungsanlage) sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 (für die Kläranlage Freystadt und die jeweiligen Anschlüsse) für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3 zum einen für die Kläranlage Freystadt inkl. Mischwasserbehandlung sowie die Rohrleitungen für die Anschlüsse an die übrigen Kläranlagen inkl. Pumpwerke. Ferner werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2 für die Verfahrenstechnik (Anlagengruppe 7) sowie Starkstromtechnik (Anlagengruppe 4) sowie Automation für die Kläranlage (Anlagengruppe 8) vergeben. Weiter werden hierfür folgende Besondere Leistungen vergeben: Unterstützung bei der Einholung von Angeboten für Vermessung und Bodengutachten, Mitwirkung erforderliche Genehmigungen und Gestattungen Querung Main-Donau-Kanal, Örtliche Bauüberwachung für die einzelnen IBW, Erstellen von Bestandsplänen, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln gemäß Ziffer 11 der ZVB-Ing und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Darüber hinaus werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1 für die einzelnen Objekte sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle vergeben. Die Tragwerksplanerleistungen für die Mischwasserbehandlung werden nur optional beauftragt, da die Notwendigkeit von der konkreten Art der Ausführung des Regenüberlaufbeckens abhängig ist.
Ferner werden die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI, Teil 3 Abschnitt 2 für die Kläranlage Freystadt beauftragt. Hierfür wird ebenfalls die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Lph. 1, 2, 3 und 4
Stufe 2: Lph. 5, 6 und 7
Stufe 3: Lph. 8 und 9
Planungsbeginn unmittelbar im Anschluss an Beauftragung der Ingenieurleistungen.
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Zügige Erstellung Förderantrag -> keine Frist zur Einreichung des Förderantrags, jedoch Auslaufen der RZWas 2021 Ende 2024. Bis dahin muss der Antrag somit spätestens eingereicht und bescheinigt sein.
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Baubeginn voraussichtlich 2024.
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Die Fertigstellung des Vorhabens ist wegen der Förderung bis Ende 2028 zwingend notwendig.
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Ein Strukturkonzept sowie ein Übersichtsplan der Kläranlage Freystadt werden den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Sofern weitere Bestandspläne gewünscht sind, können diese auf gesondertes Verlangen übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Freystadt - Ausbau Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen - Ingenieurleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY69HF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.