RV: Schulprojekt zur Motivation und Kompetenzentwicklung für die Nutzung des ÖPNV Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV: Schulprojekt zur Motivation und Kompetenzentwicklung für die Nutzung des ÖPNV
Rahmenvertrag zur Konzeptionierung und Umsetzung eines Projektes für Schulkinder der 5. und 6. Klasse zur Motivation und Kompetenzentwicklung für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Mobilitätsreferat
Implerstr. 9
81371 München
Deutschland
Das Projekt soll Schulkinder zur eigenständigen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel befähigen und begeistern und damit den Grundstein für eine unbeschwerte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt legen.
Die 5. und 6. Klassen aller Schularten (44 Mittelschulen, 24 Realschulen, 41 Gymnasien) sind Zielgruppen des Projektes.
Option der Verlängerung um 3 mal je ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Referenzlisten mit mindestens zwei in den letzten drei Jahren nach Art und Umfang geeigneter Leistungen.
- Auflistung der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeitenden mit Darstellung der Qualifikation und Erfahrung.
Als geeignete Leistung gilt im vorliegenden Fall die Auseinandersetzung im Rahmen eines Projektes mit der Zielgruppe sowie die erfolgreiche Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen im Rahmen von Projektstunden. Die didaktische Kompetenz soll bei der Referenz klar erkennbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufmenge (Budget) incl. Verlängerungsoptionen: 285.600 € brutto
Höchstabrufmenge: 71.400 € brutto pro Jahr
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EUGH (Urt v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).