Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt Referenznummer der Bekanntmachung: 23-01-EU - FB42
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt
Verlängerung des Nutzungszeitraums, Ausstattungsvarianten der zu beschaffenden Gegenstände
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 07 – Eigenerklärung Ausschlussgründe) ausgefüllt und unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Für den Fall, dass ein Bieter Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren einsetzt, ist diese Eigenerklärung Ausschlussgründe (Anlage 07) auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass
- das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
- das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet und über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- kein Verantwortlicher Mitarbeiter des Unternehmens im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
- das Unternehmen keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen hat
- das Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte nicht zurückgehalten hat
- keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen das Unternehmen vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht,
- das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,- EUR rechtkräftig belegt wurde.
A2.1 Nachweis, dass der Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr).
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.500.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelvertrages vorgelegt wird
A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Nachzuweisen ist eine Eigenkapitalquote von mindestens 5%.
A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Nachzuweisen ist eine mindestens „mittlere Bonität“.
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.500.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelvertrages vorgelegt wird
A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Nachzuweisen ist eine Eigenkapitalquote von mindestens 5%.
A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Nachzuweisen ist eine mindestens „mittlere Bonität“.
A4.1 Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A4.2 Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012 oder DIN EN ISO 9001:2015.
A4.3 Nachweis von mindestens zwei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe zur Lieferung, und Betriebslogistik von Kopierern, Multifunktionsgeräten oder Druckern innerhalb der vergangenen drei Jahre. Hierzu ist das Referenztemplate je Referenzprojekt vollständig mit allen geforderten Angaben gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
A4.1 Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A4.2 Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012 oder DIN EN ISO 9001:2015.
A4.3 Nachweis von mindestens zwei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe zur Lieferung, und Betriebslogistik von Kopierern, Multifunktionsgeräten oder Druckern innerhalb der vergangenen drei Jahre. Hierzu ist das Referenztemplate je Referenzprojekt vollständig mit allen geforderten Angaben gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Die Mindestvoraussetzungen für die 2 Referenzen sind jeweils:
Referenzzeitraum: Referenz nicht älter als 2019
Rahmenvereinbarung: Mindestlaufzeit 36 Monate
Auftragsvolumen: Mind. 500.000 €
Projektinhalt 1: Lieferung von mindestens 150 Druck- oder Multifunktionsgeräten verschiedener Leistungsklassen
Projektinhalt 2: Service und Supportleistungen über die Nutzungsdauern
Abschnitt IV: Verfahren
Neu-Ulm
ohne Dritte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]01