Burgstraße 15_Fembo-Haus - Teilsanierung Rückgebäude u. Foyer - Ingenieurleistung Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006693
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Burgstraße 15_Fembo-Haus - Teilsanierung Rückgebäude u. Foyer - Ingenieurleistung Objektplanung
Die Maßnahme umfasst die teilweise und bereichsweise Sanierung und Modernisierung des Gebäudekomplexes Stadtmuseum Fembo-Haus. In diesem Zusammenhang werden auch technische Maßnahmen in Abhängigkeit zur baulichen Lösung notwendig werden.
Ein Schwerpunkt ist die Umnutzung und Modernisierung einzelner Gebäudebereiche mit Neukonzeption der Flucht- und Rettungswege unter Berücksichtigung denkmal- und bauordnungsrechtlicher Belange.
Ausgeschrieben werden Leistungen zur Objektplanung gemäß §34 ff HOAI - 2021 LPH 1 - 9. Es erfolgt zunächst eine stufenweise Vergabe über die Leistungsphasen 1 bis 4.
Die Maßnahme umfasst die teilweise und bereichsweise Sanierung und Modernisierung sowie die Umnutzung der Verwaltungsbereiche des Stadtmuseum Fembo-Haus. In diesem Zusammenhang werden auch technische Maßnahmen in Abhängigkeit zur baulichen Lösung notwendig werden.
Es handelt sich um einen Gebäudekomplex mit Haupt-, Zwischen- und Rückgebäude.
Die Nutzung der zu bearbeitenden Gebäudebereiche unterscheidet sich zwischen öffentlich zugänglichen Ausstellungsbereichen und nur durch Mitarbeiter des Museums zugängliche Bereiche wie Büros und z. B. Besprechungsräume sowie untergeordnete Technikräume.
Die zu bearbeitende BGF beträgt ca. 1.400 m². Die Planung soll im Juli 2023 starten. Fertigstellung ist derzeit für Ende 2027 geplant.
Das Fembo-Haus ist ein historisches Renaissancegebäude und steht unter Denkmalschutz. Deshalb wird erwartet, dass die Bewerber bereits Erfahrungen mit der Planung und Ausführung von (Teil-)Sanierungen, Umbauten und Modernisierungen im Bestand und denkmalgeschützten Gebäude vorweisen können.
Die Bewertung erfolgt nach qualitativen Kriterien zu gleichen Teilen aufgeteilt in:
- Referenzen
- Fachkräfte zur Leistungserbringung
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Sicherstellung von Qualität, Kosten, Termine
- Erfahrung mit öffentlichem Auftraggeber / geförderten Maßnahmen
Die Referenzen werden beurteilt nach:
- Bearbeitungsumfang (Bausumme, Leistungsumfang, etc.)
- Erfahrung in Sanierung und Umbau
- Erfahrung mit öffentlichen Gebäuden
- Erfahrung mit denkmalgeschützten Gebäuden
- Erfahrung mit Bauen im Laufenden Betrieb
Die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden ergibt sich aus der Prüfung und Auswertung der eingeladenen Teilnehmeranträge.
Die Auftraggeberin behält sich die stufenweise (auch teilweise) Beauftragung einzelner Leistungsphasen der HOAI sowie die Beauftragung von den einzelnen Leistungsphasen der HOAI zugeordneten Besonderen Leistungen vor.
Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verhandlungsgespräch entweder in Präsenz oder als Videokonferenz durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekt oder Architektin oder vergleichbarer Nachweis
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis der Berufszulassung für das Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen welches das entsprechende Leistungsbild bearbeitet.
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in EUR.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise und Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Die Auftraggeberin verlangt eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mindestens 1,5 Mio. Euro und für sonstige Schäden über mindestens 1,5 Mio. EUR.
Zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag ist Versicherungsschutz mindestens in Höhe der o. g. genannten Deckungssummen zu gewährleisten. Dieser Betrag muss in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV).
Die Höhe des Umsatzes wird im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Führungskräfte für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte, einschließlich der Ingenieure) für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Ingenieure, die in der Zahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte) enthalten sind, für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist die Summe der Mitarbeiter der Gemeinschaft anzugeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu
nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst eine
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die Zahl der Führungskräfte, Beschäftigten und Ingenieure werden im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der personellen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
Nachweis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin i.S.v. Art. 2 Bayerisches Architektengesetz (BayArchG).
Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
siehe Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen ergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Die Bewerber haben mittels Eigenerklärung anzugeben, ob entsprechende
Ausschlussgründe vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen
zusammenarbeiten. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger)
Mehrfachbewerbungen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaigen (unzulässigen) Mehrfachbewerbungen.
- Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu
erbringen.
- Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen
Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die
Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet
(Auswahlschritt II).
- Es ist nur die digitale Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
- Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger
als 10 Tage (voraussichtlich 15 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur
Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige
Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.