Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von fahrbaren Abfallsammelbehältern für Restmüll und Altpapier mit 1.100 l Fassungsvermögen aus Kunststoff Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von fahrbaren Abfallsammelbehältern für Restmüll und Altpapier mit 1.100 l Fassungsvermögen aus Kunststoff
Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von fahrbaren Abfallsammelbehältern für Restmüll und Altpapier mit 1.100 l Fassungssvermögen aus Kunststoff mit Deckel, für Kammschüttungen
Abfallsammelbehälter für Restmüll, 1100 l
Fahrbare Abfallsammelbehälter mit Flachdeckel geeignet für Kammschüttungen "Münchner Ausführung" und einem Volumen von 1.100 l zur Restmüllsammlung nach DIN EN 840-2.
Die Abfallsammelbehälter sind aus hochmolekularem Niederdruckpolyethylen mit einem Kunststoffrezyklat-Anteil (Post-Consumer, keine Produktionsabfälle) von min. 80 % im Spritzgussverfahren zur fertigen.
Höchstmenge 2000 Stück
Mindestmenge 1000 Stück
Die Lieferung der Einzelbestellungen aus dem Rahmenvertrag hat innerhalb von 6 Wochen nach Bestellung zu erfolgen. Pro Einzelbestellung werden mindestens 72 Stück abgerufen, sodass eine volle LKW-Ladung angeliefert werden kann.
Abfallsammelbehälter für Papier, 1100 l
Fahrbare Abfallsammelbehälter mit Flachdeckel geeignet für Kammschüttungen "Münchner Ausführung" und einem Volumen von 1.100 l zur Papiersammlung nach DIN EN 840-2.
Die Abfallsammelbehälter sind aus hochmolekularem Niederdruckpolyethylen mit einem Kunststoffrezyklat-Anteil (Post-Consumer, keine Produktionsabfälle) von min. 80 % im Spritzgussverfahren zur fertigen.
Höchstmenge 2000 Stück
Mindestmenge 1000 Stück
Die Lieferung der Einzelbestellungen aus dem Rahmenvertrag hat innerhalb von 6 Wochen nach Bestellung zu erfolgen. Pro Einzelbestellung werden mindestens 72 Stück abgerufen, sodass eine volle LKW-Ladung angeliefert werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist; Angabe über die Gesamtverhältnisse, die Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über die Kundenverbindung/Kontoführung).
1) Der Bewerber muss als Referenz mindestens zwei zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit einem Volumen von 1.100 l und einer Qualität und Beschaffenheit vergleichbar der Leistungsbeschreibungen.
2) Musterbehälter 1.100 l entsprechend den angebotenen Losen (Restmüll bzw. Papier); :
Soweit noch kein Musterbehälter vorliegt, ist dem AWM ein Musterbehälter für vier Wochen kostenfrei zur Ansicht zur Verfügung zu stellen. Weitere Details zur Anlieferung siehe "Hinweise zur Anlieferung von Musterbehältern".
3) Bescheinigung für fahrbare Abfallsammelbehälter 1.100 l in deutscher Sprache einer akkreditierten Prüfanstalt gemäß derzeit gültigen Prüfbestimmungen der DIN EN 840-2, -5, -6.
4) Nachweis der Farbechtheit der eingesetzten, gefärbten Kunststoffmasse mit Angabe des Stabilisierungsgrades nach der sog. Woll- und Grauskala (Farb-/Lichtechtheit nach Wollskala 8, Wetterbeständigkeit nach Grauskala 5) oder schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der entsprechenden Werte der Farb-/Lichtechtheit und Wetterbeständigkeit.
5) Nachweis, dass der Behälter den Anforderungen nach RAL-UZ30a "Blauer Engel-Umweltzeichen" in der gültigen Fassung entspricht.
6) Eigenerklärung über den Einsatz von min. 80 % Recycling-Anteil
7) Nachweis über die Herkunft und die Zusammensetzung des eingesetzten Kunststoffrezyklats mittels eines Zertifikats (einschließlich Bericht) nach dem EurCertPlast Zertifizierungsschema (mit berechnetem und plausibilisiertem Nachweis des Post Consumer Anteils)
8) Konstruktionszeichnung der Abfallsammelbehälter je Los mit allen Hauptabmessungen im Maßstab 1:5 oder 1:10
9) Ersatzteilzeichnung mit Stückliste je Los; Teile, die nicht selbst produziert werden, sind in der Stückliste mit dem Hersteller zu bezeichnen (+ Zeichnungen sowie Materialbezeichnung)
10) Ersatzteilliste für die Behälter je Los
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform
(vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).