Neubau Gymnasium Herrsching, Entwässerungsarbeiten, außen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gymnasium Herrsching, Entwässerungsarbeiten, außen
Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle.
Der Neubau Gymnasium Herrsching (NGH) befindet sich am südlichen Ortsrand der Gemeinde Herrsching in
Richtung Andechs und Wartaweil. Nördlich wird das Baugrundstück begrenzt von Wohngrundstücken.
östlich durch die Panoramastraße, westlich durch die Mühlfelder Straße (Staatsstraße St 2067). Nach Süden
läuft das Grundstück spitz zu.
Bauherr ist der Landkreis Starnberg. finanziell beteiligt ist ebenso die Gemeinde Herrsching.
in einem ersten Schritt werden Entwässerungsarbeiten benötigt.
Herrsching
Herstellung von Leitungsgräben, Baugruben sowie Schachtbauwerke und Rohrleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben. ob Ausschlussgründe nach 55 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren - gem. 5 21 Abs. 1 S.
1 oder 5. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - gem. 5 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
- gem. 5 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder ,
einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt werden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.