Lieferung eines Versorgungs-LKW Bayern für die Feuerwehr der Gemeinde Haibach Referenznummer der Bekanntmachung: V-LKW Haibach
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haibach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63808
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Versorgungs-LKW Bayern für die Feuerwehr der Gemeinde Haibach
Lieferung eines Versorgungs-LKW nach der Baubeschreibung des Bayerischen Innenministeriums in der aktuellen Fassung, in drei Losen für die Feuerwehr der Gemeinde Haibach
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs vom Ty Versorgungs-LKW Bayern bestehend aus dem Fahrgestell mit Serien-Doppelkabine und dem Aufbau mit Ladebordwand am Heck.
Los 2 - Rollwägen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der geforderten Rollwägen, passend zum im Los 1 beschriebenen Aufbau.
Los 3 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Norm- und Zusatzbeladung für einen Versorgungs-LKW und für die Rollwägen, die im Los 1 und 2 beschrieben sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestens drei Referenzen von gleichen oder vergleichbaren Fahrzeugen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.