Umbau- und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Chieming Fensterbretter BA II
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chieming
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-chieming.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau- und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Chieming Fensterbretter BA II
Umbau- und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Chieming
Fensterbretter BA II
83339 Chieming
- ca. 13 St. Fensterbank aus Hochdruck-Spanholzformteil
- ca. 9 St. Fensterbank, 95x25 cm
- ca. 23 St. Fensterbank 188x30 cm
- ca. 10 St. Fensterbank 310x30 cm
- ca. 5 St. Fensterbank 375x30 cm
- ca. 7 St. Fensterbank 245x30 cm
- ca. 1 St. Fensterbank 276x30 cm
- ca. 1 St. Fensterbank 325x25 cm
- ca. 1 St. Fensterbank 400x25 cm
Liefern und montieren von Auflagerwinkeln für die vorgenannten Fensterbänke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258156
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nummer oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertage vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258156
- PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124
- Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem.
§ 16 a EU VOB/A binnen 6 Tagen vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen,
§ 6 a EU Nr. 3 lt. i) VOB/A.
Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 6 d EU Abs. 1 VOB/A) sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmen zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 6b EU VOB/A.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258156
- PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124
- Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem.
§ 16 a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Antrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen,
§ 6a EU Nr. 3 lt. i) VOB/A.
Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A) sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmen zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werde müssen (§ 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 6d EU VOB/A.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258156
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming
Nur Vertreter des Auftraggebers
Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den Vorschriften der VOB/A EU beim Eröffnungstermin nicht zugegen sein.
Der Öffnungstermin wird gem. § 14 EU VOB/A unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber stellt den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen elektronisch zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise:
Die Angebote dürfen seit dem 18.10.2018 nur noch digital in Textform über www.staatsanzeiger-eservices.de bei der Vergabeverfahrensstelle eingereicht werden.
Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind von Bietern sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen.
Fragen bzw. Einwände sind unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antworten-Tool) einzureichen.
Die Bieter erhalten zeitnah entsprechende Antworten und Hinweise.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist bei uns einzureichen, um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können.
Wir empfehlen den Unternehmern sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eseervices.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Unternehmer müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabe- und Vertragsunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zur Vergabeverfahren beantwortet hat.
Beachten Sie Änderungen und Ergänzungen nicht, tragen Sie das Risiko eines möglichen Angebotsausschlusses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1)Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
4)Mehr als 15 Tage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5)Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]