Gebäudeservice TUM Campus Garching Referenznummer der Bekanntmachung: TUM GAR Gebäudeservice
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeservice TUM Campus Garching
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des Gebäudeservice für den TUM Campus in Garching.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des Gebäudeservice für den TUM Campus in Garching. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung geregelt, die als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Vom AN weiterhin zu beachten ist das übergreifende FM Betriebskonzept, das den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügt ist. Ein Lageplan des TUM Campus in Garching ist den Vergabeunterlagen als Anlage 3 beigefügt.
Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN die Vertragslaufzeit einmalig bis zum 30.06.2029 verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht. Eine Ausübung der Option muss spätestens sechs Monate vor Ende der Grundlaufzeit des Vertrages vom AG gegenüber dem AN in Textform erklärt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsgesetz
5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Gebäudeservice mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Gebäudeservice mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens 10 Beschäftigten pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten zu addieren. Letztgenannte Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
2) Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015-11 des Bieters.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3) Eigenerklärung über eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen des Gebäudeservice jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des Auftragswerts,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen des Gebäudeservice in den Nutzungsarten Bürobetrieb und Forschungsbetrieb mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben,
b) es handelt sich um eine Referenz mit einer vom Gebäudeservice betreuten Mindestfläche von 100.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF),
c) der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages über ausgeführte Leistungen des Gebäudeservice beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
d) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2020 geendet haben).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das eben-falls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens 10 Beschäftigten pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten zu addieren. Letztgenannte Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
2) Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015-11 des Bieters.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3) Eigenerklärung über eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen des Gebäudeservice jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des Auftragswerts,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen des Gebäudeservice in den Nutzungsarten Bürobetrieb und Forschungsbetrieb mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben,
b) es handelt sich um eine Referenz mit einer vom Gebäudeservice betreuten Mindestfläche von 100.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF),
c) der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages über ausgeführte Leistungen des Gebäudeservice beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
d) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2020 geendet haben).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das eben-falls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage 10 der Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0696V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.