Betriebsgebäude, Pumpentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: B22E130070-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsgebäude, Pumpentechnik
Wesentliche Leistungen:
4 Abwasserpumpen 470 l/s
2 Abwasserpumpen 235 l/s
Restenleerungspumpe 5 l/s als Schlauchpumpe
90 m Druckrohrleitung DN 300 bis DN 600
13 Absperrschieber DN 300 bis DN 600
6 Rückschlagklappen DN 300 bis DN 600
1 Absperrschieber Wandanbau mit Kegelradgetriebe
Wesentliche Leistungen:
4 Abwasserpumpen 470 l/s
2 Abwasserpumpen 235 l/s
Restenleerungspumpe 5 l/s als Schlauchpumpe
90 m Druckrohrleitung DN 300 bis DN 600
13 Absperrschieber DN 300 bis DN 600
6 Rückschlagklappen DN 300 bis DN 600
1 Absperrschieber Wandanbau mit Kegelradgetriebe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rennertshofen
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]