Grundinstandsetzung 6 Mainwehre - VEFK/fachtechnischer NEM-Prüfer Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/835/018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung 6 Mainwehre - VEFK/fachtechnischer NEM-Prüfer
Die sechs Wehranlagen Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Rothenfels, Faulbach und Freudenberg an der Bundeswasserstraße Main haben ihre theoretische Nutzungsdauer überschritten und es treten vermehrt technische Probleme auf. Diese sechs Anlagen werden durch das WNA Aschaffenburg parallel beplant und zeitgleich bzw. mit geringem zeitlichen Versatz von ca. einem Jahr umfassend grundinstand gesetzt (Massivbau, Stahlbau, Stahlwasserbau, Nachrichtentechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Maschinenbau) um sie in einen dauerhaften und betriebssicheren Zustand zu bringen und eine weitere theoretische Nutzungsdauer von 100 Jahren zu erreichen.
Aschaffenburg
Auftragsgegenstand ist die Tätigkeit als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) gemäß DIN VDE 1000-10 während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens "Grundinstandsetzung 6 Mainwehre". Die VEFK übernimmt die Fach- und Aufsichtsverantwortung für Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind.
Während der Planung der Ausführung: Planungsbegleitende Prüfungen der vom Planer erstellten Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Risikobeurteilungen etc.) in den oben genannten Fachgebieten. Die Aufgabe der VEFK ist die Bestätigung der fachgerechten Planung.
Während der Ausführung des Bauvorhabens: Prüfung der baulich umgesetzten NEM-Installation inkl. Prüfungen zur Maschinenrichtlinie. Die Aufgabe der VEFK ist die Begleitung der Bauausführung sowie die Bestätigung der fachgerechten baulichen Umsetzung der Planung und der fachgerechten Installation.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft, der/die diesen Auftrag erhält, sowie mit ihm/ihr gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen ebenso
wie vorgesehene Nachunternehmer, können zur Wahrung der unabhängigen Prüfung nicht der Auftragnehmer oder Nachunternehmer für die
zugehörigen Planungsleistungen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundinstandsetzung 6 Mainwehre - VEFK/fachtechnischer NEM-Prüfer
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter IV.2.2 genannte Schlusstermin bezieht sich auf die Teilnahmeanträge. Der in der e-Vergabe bzw. auf bund.de hinterlegte vorläufige Schlusstermin für den Eingang der Angebote (IV.2.3) bezieht sich auf die Erstangebote. Für Folgeangebote bzw. endgültige Angebote wird dieser im Laufe des Verfahrens aktualisiert. Er kann sich aber auch für die Erstangebote noch ändern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahrenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.