Elektro 2. BA - BT Süd,Ost,West Referenznummer der Bekanntmachung: 2016HBA011_50
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro 2. BA - BT Süd,Ost,West
Generalsanierung mit Teilabbruch und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule:
Die Gustav-Leutelt-Schule besteht aus 4 Gebäudeteilen, die um einen Innenhof angeordnet sind. Alle Gebäudeteile werden generalsaniert, zusätzlich werden der nördliche und der südliche Gebäudeteil nach Norden hin erweitert. Die Gebäude werden nacheinander saniert, wobei mit dem nördlichen Gebäudeteil begonnen wird.
Während der Baumaßnahme wird die Schule weiterhin genutzt. Zur Überbrückung werden westlich der Schule Container aufgestellt, in denen Klassenzimmer untergebracht sind, da die jeweiligen Gebäudeteile während der Baumaßnahmen nicht nutzbar sind.
Der geplante Baubeginn ist im Herbst 2020, die geplante Fertigstellung ist für Herbst 2025 vorgesehen.
1.050 Stk. Beleuchtungskörper
26.300 m Kabel und Leitungen
1.670 m Kabeltrassen
1.300 Stk. Schalt- und Steckgeräte
33 Stk. Mediensäulen
7 Stk. Niederspannungsverteiler
1 dez. Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 40 Leuchten
1 KNX Steuerung mit ca. 440 Teilnehmern
1 Stk. Gegensprechanlage mit 1 Außenstation
5 St. RWA Anlagen
1 Stk. Potentialausgleichsanlage
5 Stk. Datennetzwerkschränke mit ca. 250 Datendosen
7.500 m Datenleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektro 2. BA - BT Süd,Ost,West
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
"Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind."
Ort: München
Land: Deutschland