23 E 002 - Rahmenvereinbarung über Reinigungsdienstleistungen im Jahnstadion Regensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 23 E 002
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 015-037491)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
23 E 002 - Rahmenvereinbarung über Reinigungsdienstleistungen im Jahnstadion Regensburg
Die Stadt Regensburg beabsichtigt Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Veranstaltungs-, Glasflächen- und Grundreinigung) im Jahnstadion Regensburg im Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2024 (Optionale Verlängerung bis maximal 31.03.2027) als Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines gültigen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO
9001:2015 ff oder gleichwertige, zertifizierte Qualitätssysteme.
Sollte kein Zertifikat bzw. keine Zertifizierung vorliegen, ist eine schriftliche Darstellung vorzulegen, in der
schlüssig und nachvollziehbar aufgezeigt wird, welche Maßnahmen zum Qualitätsmanagement bei der
Ausführung des Auftrages angewendet werden und wie diese im Unternehmen derzeit umgesetzt werden.
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Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines gültigen Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001
oder gleichwertiges, zertifiziertes Umweltmanagementsystem.
Sollte kein Zertifikat bzw. keine Zertifizierung vorliegen, ist eine schriftliche Darstellung vorzulegen, in der
schlüssig und nachvollziehbar aufgezeigt wird, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement bei der
Ausführung des Auftrages angewendet werden und wie diese im Unternehmen derzeit umgesetzt werden.
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Mit der Angebotsabgabe wird bestätigt, dass die eingesetzte Objektleitung eine nachprüfbare
Ausbildung (z. B. geprüfte Objektleiter/-in) besitzt. Der Nachweis dafür ist spätestens mit der
namentlichen Benennung zu erbringen.
Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines gültigen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 ff oder gleichwertige, zertifizierte Qualitätssysteme.
Sollte kein Zertifikat bzw. keine Zertifizierung vorliegen, ist eine schriftliche Darstellung vorzulegen, in der schlüssig und nachvollziehbar aufgezeigt wird, welche Maßnahmen zum Qualitätsmanagement bei der Ausführung des Auftrages angewendet werden und wie diese im Unternehmen derzeit umgesetzt werden.
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Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines gültigen Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertiges, zertifiziertes Umweltmanagementsystem.
Sollte kein Zertifikat bzw. keine Zertifizierung vorliegen, ist eine schriftliche Darstellung vorzulegen, in der schlüssig und nachvollziehbar aufgezeigt wird, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement bei der Ausführung des Auftrages angewendet werden und wie diese im Unternehmen derzeit umgesetzt werden.
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Mit der Angebotsabgabe wird bestätigt, dass die eingesetzte Objektleitung eine nachprüfbare
Ausbildung (z. B. geprüfte Objektleiter/-in) besitzt. Der Nachweis dafür ist spätestens mit der
namentlichen Benennung zu erbringen.
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Auf gesondertes Verlangen einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung der technischen Ausrüstung, Ausstattung und Geräte (über die der Bieter zur Ausführung des Auftrags verfügt).
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren.
- Angaben über die technische Leitung oder technischen Stellen (unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind).
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.107).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) und die Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 127 / L127 / III.27) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.107).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.