Umbau- und Sanierung Mehrzweckhalle und Rathaus - A05-2022 Heizung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hausen
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau- und Sanierung Mehrzweckhalle und Rathaus - A05-2022 Heizung
Sanierung und Neubau einer Mehrzweckhalle, eines Rathauses, einer Gaststätte sowie der Neubau einer Sportstätte in einem Gemeindezentrum.
91353 Hausen
A05-2022 Heizung
1 x Übergabestation 429 kW mit Verteiler in zwei Teilen; Zubehör und Regelung; 2300 m Leitungen zur Verteilung der Wärme für 57 Heizkörper, 702 m² Fußbodenheizung und 90 m Deckenstrahlplatten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258208
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. der Industrie-und Handelskammer oder vergleichbaren
Institutionen in den Ländern der Europäischen Union,
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen Bescheinigungen
des zuständigen Versicherungsträgers vorlegen,
- Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258208
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
- Bestätigung über den Umsatz an Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden,
- Verfügbare technische Ausrüstung.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258208
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen.
Referenzbescheinigungen für mindestens drei vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers, der
Ausführungsart, der Ausführungszeit, des im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfangs, der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, den
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen sowie des Auftragswertes (in Anlehnung an das Formblatt 444) sind auf Verlangen
der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258208
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Hausen, Heroldsbacher Str. 51, 91353 Hausen
Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen nicht an der Angebotsöffnung teilnehmen.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de möglich.
Die Angebotsöffnung der elektronischen Angebote erfolgt entsprechend § 14 EU VOB/A durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers
unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ort: s.VI.4.1
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: s.VI.4.1
Land: Deutschland