Hochleistungsrechner 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: HLR 2022-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochleistungsrechner 2022
Hochleistungsrechner für die Max-Planck-Gesellschaft.
Die MPG betreibt die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) in Garching bei München, die Hochleistungsrechenkapazität und Massenspeichersysteme für verschiedene Institute der MPG zur Verfügung stellt. Der erste Teil des derzeitigen MPG-Hochleistungsrechnerkomplexes, welcher 2017 von Intel/Atos beschafft und 2018 in Betrieb genommen wurde (mit einer aggregierten Peak-Rechenleistung von ca. 11 PFlop/s) soll nun ersetzt werden für anspruchsvolle wissenschaftliche Projekte vor allem aus der Astrophysik, den Lebenswissenschaften, der Materialforschung und der Plasmaphysik.
Der Vergabegegenstand umfasst die Beschaffung, Installation und Wartung des neuen Systems.
München
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Die MPG betreibt die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) in Garching bei München, die Hochleistungsrechenkapazität und Massenspeichersysteme für verschiedene Institute der MPG zur Verfügung stellt. Der erste Teil des derzeitigen MPG-Hochleistungsrechnerkomplexes, welcher 2017 von Intel/Atos beschafft und 2018 in Betrieb genommen wurde (mit einer aggregierten Peak-Rechenleistung von ca. 11 PFlop/s) soll nun ersetzt werden für anspruchsvolle wissenschaftliche Projekte vor allem aus der Astrophysik, den Lebenswissenschaften, der Materialforschung und der Plasmaphysik. Der Vergabegegenstand umfasst die Beschaffung, Installation und Wartung des neuen Systems. Das neue Rechnersystem wird wiederum von der MPCDF, Giessenbachstraße 2 in D-85748 Garching bei München, betrieben werden, soll jedoch am Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Boltzmannstr. 1, D- 85748 Garching, installiert werden. Das neu zu beschaffende Hochleistungsrechnersystem soll die Rechenleistung des im Jahr 2017 beschafften Phase-1 Systems deutlich erhöhen, bei ebenso erhöhter Energieeffizienz. Es wird unabhängig vom im Jahr 2019/2020 beschafften Phase-2 System betrieben werden. Die Leistung des angebotenen Systems wird anhand der MPG-Benchmark-Suite-2022 gemessen. Die benötigte Software zum Betrieb und der Nutzung des Hochleistungsrechners ist in vollem Umfang mit anzubieten und ist in dem in Kapitel 5.3.2 genannten Finanzvolumen enthalten. Im Leistungsumfang enthalten sind auch ein Wartungsvertrag für Hard- und Software für 5 Jahre nach Abnahme sowie personelle Unterstützung. Die Anforderungen werden im Folgenden spezifiziert. Der Auftraggeber sucht mit diesem Verfahren Lösungen, mit denen seine Anforderungen erfüllt werden können. Im Dialog werden Lösungsvorschläge zu erörtern und zu optimieren sein. Nach Abschluss des Dialogs fordert der Auftraggeber alle verbleibenden Bieter auf, ein endgültiges Angebot zu erstellen und abzugeben auf deren Grundlage dann die Zuschlagserteilung getroffen wird. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb wird mit den ausgewählten (geeigneten) Unternehmen ein Dialog zur Ermittlung und Präzisierung der Anforderungen durchgeführt. Ziel ist es, über die Erarbeitung von Lösungskonzepten zu einem Lösungsvorschlag zu kommen. Dieser Lösungsvorschlag wird dann Grundlage für die Erstellung einer Leistungsbeschreibung bzw. eines Fachkonzepts und schließlich eines Kriterienkatalogs.
Die Wirtschaftlichkeit des Angebots (Z) wird anhand der angebotenen Leistungen im Verhältnis zum Wertungspreis (P) ermittelt (einfache Richtwertmethode).
Da die Beurteilung zur Auswahl des Vertragspartners sich ausschließlich auf die Leistung bezieht, wird P konstant auf 1 gesetzt.
Der Preis (Budget) wurde in den Vergabeunterlagen vorgegeben (23,029 Mio. Euro netto ).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochleistungsrechner 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund fehlender Möglichkeit das gegenständliche Vergabeverfahren, den "Wettbewerblichen Dialog: Hochleistungsrechner 2022 für die Max-Planck-Gesellschaft" vollständig über die Vergabeplattform abzubilden, wurde, für die Abgabe des Finalangebots (und nur für die Abgabe des Finalangebots) ein "neues" Verfahren hilfsweise aufgesetzt. Nur so konnte eine elektronische (Final-)Angebotsabgabe gewährleistet werden. Dieses Verfahren musste als "Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb" im System angelegt werden", da nur so das Teilnahmeverfahren, welches über den "Wettbewerblichen Dialog durchgeführt wurde, umgangen werden konnte. Das Verfahren wird, wie von Anfang an festgelegt, als "Wettbewerblicher Dialog" durchgeführt!
Es haben drei Bieter je ein Basisangebot abgegeben. Wobei ein Bieter zwei Hauptangebote abgegeben hat. Es sind also vier Basisangebote eingegangen (vgl. Ziffer V.2.2). Ziffer V.2.2) bezieht sich auf die Basisangebote und ist im System angelegt und kann manuell nicht korrigiert werden.
Finalangebote sind hingegen nur drei eingegangen. Der Bieter mit den zwei Basis-Hauptangeboten hat nur ein Finalangebot abgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).